Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der Stand zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung, und wie ist dabei der beabsichtigte Zeitplan?

2.    Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 mit bis zu 90 Prozent. Hat die Hansestadt bereits einen entsprechenden Förderantrag gestellt bzw. wird dieser vorbereitet?

 

Herr Latzko beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt, die dann künftig als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen für die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien dient.

Bereits am 4. August hat die Hansestadt Stralsund einen Förderantrag zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eingereicht.

Die Gesamtsumme beläuft sich auf 495.000 €. In der Kalkulation und inhaltlichen Ausgestaltung des Förderantrages wurden bereits die Anforderungen aus dem letzten Referentenentwurf des Wärmegesetzes berücksichtigt. Die in der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geforderten Fokusgebiete für eine Detailbetrachtung sind in Stralsund die Tribseer Vorstadt und die Altstadt / Hafeninsel. Der Projektstart ist für März 2024 geplant.

Am 31. August stellten die Stadtwerke im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung schon konkrete Maßnahmen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes und der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vor, die gerade auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden oder sich in Umsetzung befinden.

Daher kann die Hansestadt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Kommunale Wärmeplanung beantragen, dieser Antrag wird aktuell formuliert und zeitnah eingereicht.

 

Frau Kümpers hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.