Anfrage:
1. Wie ist der Stand zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung, und wie ist dabei der beabsichtigte Zeitplan?
2. Der Bund fördert Konzepte für die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalförderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 mit bis zu 90 Prozent. Hat die Hansestadt bereits einen entsprechenden Förderantrag gestellt bzw. wird dieser vorbereitet?
Herr Latzko beantwortet die Fragen wie folgt:
Mit der kommunalen
Wärmeplanung wird eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt, die dann
künftig als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen für die
Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien dient.
Bereits am 4.
August hat die Hansestadt Stralsund einen Förderantrag zur Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung eingereicht.
Die Gesamtsumme
beläuft sich auf 495.000 €. In der Kalkulation und inhaltlichen Ausgestaltung
des Förderantrages wurden bereits die Anforderungen aus dem letzten Referentenentwurf
des Wärmegesetzes berücksichtigt. Die in der Förderrichtlinie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geforderten Fokusgebiete für
eine Detailbetrachtung sind in Stralsund die Tribseer Vorstadt und die Altstadt
/ Hafeninsel. Der Projektstart ist für März 2024 geplant.
Am 31. August
stellten die Stadtwerke im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und
Stadtentwicklung schon konkrete Maßnahmen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes
und der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vor, die gerade auf ihre
Machbarkeit hin überprüft werden oder sich in Umsetzung befinden.
Daher kann die
Hansestadt einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Kommunale Wärmeplanung
beantragen, dieser Antrag wird aktuell formuliert und zeitnah eingereicht.
Frau Kümpers hat
keine Nachfrage.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.