Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Ist die Umsetzung der i-Kfz Stufe 4 schon erfolgt?

2.    Falls nicht, wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden?

 

Herr Tanschus beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

 

Viele werden sich noch an den Aufwand erinnern, der damit verbunden war, in einer Zulassungsstelle vor Ort Kraftfahrzeuge zuzulassen, um- oder abzumelden.

 

Deshalb begann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 01.01.2015 die erste Umsetzungsstufe des Projektes „Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung“, kurz i-KFZ, um Lösungen im digitalen Raum zu schaffen. Anfangs waren es nur einzelne Leistungen, die online genutzt werden konnten, z.B. der Antrag für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges.

 

Inzwischen wurden auch die Fahrzeug-Zulassungsverordnungen und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften angepasst. Im i-KFZ-Portal konnten bereits in Stufe 3 alle Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen abgewickelt werden.

 

Mit der für den 01.09.2023 angekündigten Stufe 4 wird das Angebot auf juristische Personen ausgeweitet. Weitere Funktionen sind z.B. Tageszulassungen und die sofortige Inbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Eine Großkundenschnittstelle erleichtert den Zugang zu den digitalen Angeboten im Auftrag Dritter.

 

Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) übernimmt die Bereitstellung einer Landeslösung. In Zusammenarbeit mit der regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbh und dem STVA-Portal wurde das Angebot der i-KFZ Stufe 4 vorbereitet. Dem Portal zugrunde liegt das Fachverfahren der Firma Telecomputer Gesellschaft für Datenverarbeitung mbH. Die Kommunen haben in regelmäßiger Abstimmung sämtliche vorbereitende Schritte geplant und umgesetzt.

 

Trotz der intensiven Vorbereitung in Fach- und IT-Abteilung der Hansestadt Stralsund steht das Portal i-KFZ 4 nicht ab dem Stichtag 01.09.2023 zur Verfügung.

Eine entsprechende Mitteilung zur Nichtaktivierung wurde durch den eGo-MV erst am späten Nachmittag des 30.08.2023 zugestellt. Betroffen sind fast alle Zulassungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern in Abhängigkeit der beauftragten Dienstleister aber auch andere Zulassungsstellen im Bundesgebiet, z.B. in Bayern und Baden-Württemberg.

 

Als Begründung werden notwendige Anpassungsarbeiten des Fachverfahrensherstellers Telecomputer GmbH bei der Anbindung der BundID und Unternehmenskonto Bund auf landesspezifische Einzelanforderungen angeführt. Bis heute gibt es keinen Termin für die Freischaltung des Portals.

Zusätzlich ist zum 31.08.2023 das i-Kfz 3 Portal deaktiviert worden. In der Folge können zurzeit in Stralsund keine Onlinedienste im Kontext der unmittelbaren Kfz-Zulassung genutzt werden.

 

Nach Informationen des eGo-MV arbeiten alle beteiligten Firmen an der Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Die Mitarbeiter in Fach- und IT-Abteilung fragen täglich die neuesten Entwicklungen ab, um kurzfristig Bedarfe bzw. nötige Aufgaben erledigen zu können und i-Kfz 4 schnellstmöglich für die Bürgerinnen und Bürger in Betrieb zu nehmen.

 

Davon unbeschadet funktionieren weiterhin die eigenen Onlinedienste:

 

·         Auskünfte ob Bankbriefe bei der Zulassungsstelle der Hansestadt Stralsund eingegangen sind

·         Beantragungen von Feinstaubplaketten, welche dem Bürger direkt nach Hause geschickt werden

·         Halteranfragen die online gestellt werden und dann auch über OpenRathaus schnellstmöglich beantwortet werden

·         Wunschkennzeichen - Reservierung

·         Online - Termine buchen

 

Alles zu finden unter service.stralsund.de.

 

Herr Pieper hat keine Nachfrage und dankt für die umfangreiche Beantantwortung.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.