Anfrage:
1.
Ist die
Umsetzung der i-Kfz Stufe 4 schon erfolgt?
2.
Falls
nicht, wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden?
Herr Tanschus beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:
Viele werden sich noch an den Aufwand
erinnern, der damit verbunden war, in einer Zulassungsstelle vor Ort
Kraftfahrzeuge zuzulassen, um- oder abzumelden.
Deshalb begann das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur am 01.01.2015 die erste Umsetzungsstufe des
Projektes „Internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung“, kurz i-KFZ, um Lösungen im
digitalen Raum zu schaffen. Anfangs waren es nur einzelne Leistungen, die
online genutzt werden konnten, z.B. der Antrag für die Außerbetriebsetzung
eines Fahrzeuges.
Inzwischen wurden auch die
Fahrzeug-Zulassungsverordnungen und andere straßenverkehrsrechtliche
Vorschriften angepasst. Im i-KFZ-Portal konnten bereits in Stufe 3 alle
Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen abgewickelt werden.
Mit der für den 01.09.2023 angekündigten
Stufe 4 wird das Angebot auf juristische Personen ausgeweitet. Weitere
Funktionen sind z.B. Tageszulassungen und die sofortige Inbetriebsetzung eines
Fahrzeugs. Eine Großkundenschnittstelle erleichtert den Zugang zu den digitalen
Angeboten im Auftrag Dritter.
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in
Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) übernimmt die Bereitstellung einer
Landeslösung. In Zusammenarbeit mit der regio iT Gesellschaft für
Informationstechnologie mbh und dem STVA-Portal wurde das Angebot der i-KFZ
Stufe 4 vorbereitet. Dem Portal zugrunde liegt das Fachverfahren der Firma
Telecomputer Gesellschaft für Datenverarbeitung mbH. Die Kommunen haben in
regelmäßiger Abstimmung sämtliche vorbereitende Schritte geplant und umgesetzt.
Trotz der intensiven Vorbereitung in Fach-
und IT-Abteilung der Hansestadt Stralsund steht das Portal i-KFZ 4 nicht ab dem
Stichtag 01.09.2023 zur Verfügung.
Eine entsprechende Mitteilung zur
Nichtaktivierung wurde durch den eGo-MV erst am späten Nachmittag des
30.08.2023 zugestellt. Betroffen sind fast alle Zulassungsstellen in
Mecklenburg-Vorpommern in Abhängigkeit der beauftragten Dienstleister aber auch
andere Zulassungsstellen im Bundesgebiet, z.B. in Bayern und Baden-Württemberg.
Als Begründung werden notwendige
Anpassungsarbeiten des Fachverfahrensherstellers Telecomputer GmbH bei der
Anbindung der BundID und Unternehmenskonto Bund auf landesspezifische
Einzelanforderungen angeführt. Bis heute gibt es keinen Termin für die
Freischaltung des Portals.
Zusätzlich ist zum 31.08.2023 das i-Kfz 3
Portal deaktiviert worden. In der Folge können zurzeit in Stralsund keine
Onlinedienste im Kontext der unmittelbaren Kfz-Zulassung genutzt werden.
Nach Informationen des eGo-MV arbeiten alle
beteiligten Firmen an der Umsetzung der notwendigen Anpassungen. Die
Mitarbeiter in Fach- und IT-Abteilung fragen täglich die neuesten Entwicklungen
ab, um kurzfristig Bedarfe bzw. nötige Aufgaben erledigen zu können und i-Kfz 4
schnellstmöglich für die Bürgerinnen und Bürger in Betrieb zu nehmen.
Davon unbeschadet funktionieren weiterhin
die eigenen Onlinedienste:
·
Auskünfte ob Bankbriefe
bei der Zulassungsstelle der Hansestadt Stralsund eingegangen sind
·
Beantragungen von
Feinstaubplaketten, welche dem Bürger direkt nach Hause geschickt werden
·
Halteranfragen die
online gestellt werden und dann auch über OpenRathaus schnellstmöglich
beantwortet werden
·
Wunschkennzeichen -
Reservierung
·
Online - Termine buchen
Alles zu finden
unter service.stralsund.de.
Herr Pieper hat
keine Nachfrage und dankt für die umfangreiche Beantantwortung.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.