Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hafennutzungsordnung vom 04.09.1997 zu überarbeiten. In der neuen Fassung soll zwingend enthalten sein, dass beim Vorhandensein von Landstrom dieser zu nutzen ist.


Herr Haack erläutert den Antrag ausführlich. Ein Anschlusszwang sei sinnvoll. Er wirbt um Zustimmung.

 

Herr Dr. Zabel stellt für die Fraktion CDU/FDP folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hafennutzungsordnung vom 04.09.1997 zu überarbeiten. Dabei ist zu prüfen, ob es problemlos möglich ist, in der Hafennutzungsordnung eine Landstromnutzungspflicht zu verankern. Gegebenenfalls sollte eine entsprechende Regelung gefunden werden, die eine Nutzung des Landstroms präferiert.“

 

Herr Dr. Zabel begründet den Änderungsantrag damit, dass aufgrund nicht vorhandener Ausstattung nicht alle Schiffe den Landstrom nutzen könnten. Auswirkungen auf das Anlaufen der Schiffe in der Hansestadt Stralsund und damit auf den Tourismus seien nicht ausgeschlossen.

Eine Prüfung sei daher unbedingt erforderlich, so könnten auch Übergangsfristen in Betracht kommen.

 

Herr Quintana Schmidt teilt mit, dass die Fraktion DIE LINKE/SPD die geschilderten Bedenken teile und dem Änderungsantrag zustimmen werde.

 

Herr Adomeit und Herr Kuhn sind der Auffassung, dass das Argument der fehlenden Ausstattung der Schiffe nicht zutreffend sei.

 

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass ihm die derzeitige Konfliktsituation bewusst sei. Die Sinnhaftigkeit der Nutzung des Landstroms werde nicht bezweifelt. Gleichwohl könnten z.B. Übergangsfristen sachdienlich sein.

 

Herr Suhr erfragt von der Verwaltung Möglichkeiten, den Anschlusszwang weicher zu untersetzen.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow hält eine Prüfung unter dem Tenor, dass weiterhin viele Kreuzfahrtschiffe die Hansestadt Stralsund anlaufen, für sinnvoll. Den Betreibern/Reedern müsse jedoch die Möglichkeit gegeben werden, die Technik ggf. umzustellen.

 

Nach Ansicht von Herrn Haack sollte der Prozess auch unter Berücksichtigung der Investitionen der Stadtwerke nicht auf die lange Bank schoben werden. Jedes Schiff könne nach seiner Kenntnis Landstrom nutzen. Es sei wichtig, den Prozess in Gang zu bringen. Im Rahmen der Prüfung werden ggf. mögliche rechtliche Bedenken aufgezeigt und nachfolgend in den Fachausschüssen beraten. Der Antrag AN 0097/2023 werde aufrechterhalten.

 

Herr Dr. Zabel stellt klar, dass der Änderungsantrag lediglich dazu diene, abzuklären, ob ein Anschlusszwang umsetzbar sei oder ggf. Übergangsfristen aufgenommen werden müssten. Dieser Aspekt müsse aber berücksichtigt werden.

 

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI teilt Herr Suhr mit, dass dem Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund zugestimmt werde, da auch dieser bei erforderlichem Bedarf eine Übergangsfrist ermögliche.

 

Der Präsident stellt zunächst den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hafennutzungsordnung vom 04.09.1997 zu überarbeiten. Dabei ist zu prüfen, ob es problemlos möglich ist, in der Hafennutzungsordnung eine Landstromnutzungspflicht zu verankern. Gegebenenfalls sollte eine entsprechende Regelung gefunden werden, die eine Nutzung des Landstroms präferiert.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend lässt Herr Paul über den Antrag AN 0097/2023 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen