Anfrage:
1. Berichten alle in Frage kommenden Geschäftsführungen und Aufsichtsräte entsprechend der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Hansestadt Stralsund dem Beteiligungsmanagement jährlich über Abweichungen von den Empfehlungen dieser Richtlinie?
2. Gab es in dieser Legislaturperiode Berichte über Abweichungen?
3. Nahmen an den Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder regelmäßig teil? (siehe Punkt 2.6.1 der „Leitlinien guter Unternehmensführung“)
Frau Gaede beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1.:
Die
Geschäftsführungen und die Aufsichtsräte aller in Frage kommenden
Gesellschaften berichten jährlich über Abweichungen von den „Leitlinien guter
Unternehmensführung“.
zu 2.:
In dieser
Legislaturperiode wurde über einzelne, wenige Abweichungen von den Empfehlungen
der Richtlinie berichtet und diese von den handelnden Organen der Gesellschaft
begründet.
Gleichzeitig
verweisen die Leitlinien insbesondere bei der Auftragsvergabe und möglichen
Interessenkonflikten auf die ergänzende Berücksichtigung branchenüblicher
Standards und Richtlinien. Auch hierzu erfolgten seitens der Aufsichtsräte und
der Geschäftsführungen entsprechende Berichterstattungen, wie diese Beachtung
fanden.
zu 3.:
Grundsätzlich kann
diese Frage ebenfalls bejaht werden.
Sollte allerdings festgestellt
werden, dass Mitglieder mehrfach nicht an Sitzungen teilnehmen, ist dies in
einem Bericht des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung zu vermerken.
Herr Buxbaum hat
keine Nachfrage.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.