Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Berichten alle in Frage kommenden Geschäftsführungen und Aufsichtsräte entsprechend der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Hansestadt Stralsund dem Beteiligungsmanagement jährlich über Abweichungen von den Empfehlungen dieser Richtlinie?

 

2.    Gab es in dieser Legislaturperiode Berichte über Abweichungen?

 

3.    Nahmen an den Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder regelmäßig teil? (siehe Punkt 2.6.1 der „Leitlinien guter Unternehmensführung“)

 

Frau Gaede beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.:

Die Geschäftsführungen und die Aufsichtsräte aller in Frage kommenden Gesellschaften berichten jährlich über Abweichungen von den „Leitlinien guter Unternehmensführung“.

 

zu 2.:

In dieser Legislaturperiode wurde über einzelne, wenige Abweichungen von den Empfehlungen der Richtlinie berichtet und diese von den handelnden Organen der Gesellschaft begründet.

Gleichzeitig verweisen die Leitlinien insbesondere bei der Auftragsvergabe und möglichen Interessenkonflikten auf die ergänzende Berücksichtigung branchenüblicher Standards und Richtlinien. Auch hierzu erfolgten seitens der Aufsichtsräte und der Geschäftsführungen entsprechende Berichterstattungen, wie diese Beachtung fanden.

 

zu 3.:

Grundsätzlich kann diese Frage ebenfalls bejaht werden.

Sollte allerdings festgestellt werden, dass Mitglieder mehrfach nicht an Sitzungen teilnehmen, ist dies in einem Bericht des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung zu vermerken.

 

Herr Buxbaum hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.