Anfrage:
Wie ist der Stand der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes in Bezug auf den Neubau der Wache der Berufsfeuerwehr?
Wie ist der Stand der Planungen und hat sich die Hansestadt Stralsund den künftigen Standort gesichert?
Gibt es für die zu erwartenden Kosten und deren Finanzierung definierbare Aussagen?
Herr Tanschus antwortet wie folgt:
Es
konnte gemeinsam mit dem Amt für Planung und Bau ein passendes Grundstück in
der Feldstraße gefunden werden. Durch die beauftragte Machbarkeitsstudie wurde
das Grundstück als geeignet bestätigt. Das Ergebnis dieser Studie wurde am
26.07.2022 einem Gremium der beteiligten Ämter vorgestellt. Dem Haushaltsplan
2023 (S. 410) kann entnommen werden, dass für die Investitionsmaßnahme
20-7091-0003 "Neubau einer Feuerwache" im Jahr 2024 Mittel in Höhe
von 750.000 € für die Planung des Neubaus veranschlagt sind. Die geplante
Verpflichtungsermächtigung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, so
dass die Planung bereits im Jahr 2023 ausgeschrieben werden kann. Hierzu gab es
Dienstag ein gemeinsames Arbeitsgespräch der Leitungen des Amtes für Planung
und Bau, des Amtes für Schule und Sport und des Ordnungsamtes. Es wurde das
weitere gemeinsame Vorgehen zum Grunderwerb, zur Schaffung des Baurechts, zur
Vorplanung und zum Bau abgestimmt.
Die
Gesamtkosten sind auf Grundlage einer Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie
bisher mit 18.000.000 € angegeben. Diese Mittel finden sich bisher jedoch noch
nicht in der mittelfristigen Finanzplanung wieder. Für das Grundstück selbst
laufen aktuell die Abstimmungen zum Ankauf. Zudem läuft eine
Biotoptypenkartierung zur Einschätzung möglicher naturschutzrechtlicher
Konflikte. Das Ergebnis der Kartierung ist Grundlage für die Ausschreibung der
Planungsleistungen. Für 2024 sind im Haushalt Gelder für artenschutzrechtliche
Kartierungen gesichert, parallel können die B-Planaufstellung und Änderung des
F-Plan durch eigene Mitarbeiter im Amt für Planung und Bau anlaufen. Aktuell
rechnet die Hansestadt Stralsund mit der Schaffung des Baurechtes im 1.
Halbjahr 2025, vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse durch die Bürgerschaft.
Frau
Quintana Schmidt dankt für die Beantwortung.
Auf
die beantragte Aussprache wird verzichtet.