Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob der Maritime Industrie und Gewerbepark "Volkswerft" in eine Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung umgewandelt bzw. überführt werden kann.

 

Die Prüfung soll offen erfolgen, sodass alle möglichen Gesellschaftsformen berücksichtigt werden können.

 

Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss, dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe, dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben vorzustellen.


Herr Haack begründet den Antrag ausführlich. Der Erwerb der Flächen durch die Hansestadt Stralsund sei richtig gewesen und eine positive Perspektive sei erkennbar. Gleichwohl sei der personelle Aufwand für die Verwaltung sehr hoch. Außerdem diene eine andere Gesellschaftsform der besseren Betrachtung von Haushaltswahrheit und -klarheit. Zudem könnten Prozesse vereinfacht und auf die Geschwindigkeit des Marktes besser reagiert werden. Herr Haack hält eine Prüfung und Beratung der Ergebnisse in den Ausschüssen für Finanzen und Vergabe, Wirtschaft Tourismus und Gesellschafteraufgaben sowie dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft für sinnvoll.

 

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI unterstützt Frau Kindler den vorliegenden Antrag.

 

Herr Pieper regt an, die Thematik in den genannten Ausschüssen zu beraten.

 

Herr Lange teilt für die Fraktion DIE LINKE./SPD ausdrücklich die geschilderte Argumentation. Dennoch wird folgender Änderungsantrag gestellt:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob der Maritime Industrie und Gewerbepark "Volkswerft" in eine Gesellschaftsform mit städtischer Beteiligung umgewandelt bzw. überführt werden kann.

 

Die Prüfung soll offen erfolgen, sodass alle möglichen Gesellschaftsformen berücksichtigt werden können.

 

Die Ergebnisse sind dem Hauptausschuss, dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben vorzustellen.“

 

Nach Ansicht von Herrn Lange sei der Änderungsantrag weitreichender, da dieser die Prüfung aller Gesellschaftsformen berücksichtige. Er wirbt um Zustimmung.

 

Herr Dr. Zabel teilt für die Fraktion CDU/FDP mit, dass seine Fraktion dem ergebnisoffenen Änderungsantrag und der Beratung in den von Herrn Haack genannten Ausschüssen folgen werde.

 

Herr Haack erklärt für die Fraktion Bürger für Stralsund, dem Änderungsantrag folgen zu können. Aus diesem werde zudem deutlich, dass die Beratung in den genannten Ausschüssen nach der Prüfung erfolge und nicht davor.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag und die Beratung des Prüfergebnisses in allen genannten Fachausschüssen wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen