Anfrage:
1. Ist der Verwaltung ein Förderprogramm des Bundes zur Bereitstellung von Trinkwasserautomaten in Schulen bekannt?
2. Wenn ja, beabsichtigt die Hansestadt Stralsund dieses Angebot in Anspruch zu nehmen?
Frau Dr. Gelinek beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
Ein gezieltes
Förderprogramm für Trinkwasserautomaten an Schulen gibt es nicht.
Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz hat 2020 das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“ im Rahmen des „Konjunktur- und Zukunftpaktes zur Bewältigung der
Corona-Krise“ mit einem Volumen von 150 Mio. € aufgelegt, befristet bis 2023.
Die Förderung richtet sich an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten,
Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, in denen vulnerable Personen betreut
werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden.
Gefördert werden:
1.
die
Erstellung von einrichtungsspezifischen Klimaanpassungskonzepten zur
nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme
70.000 Euro),
2. die Umsetzung von vorbildhaften
Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von
Klimaanpassungskonzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro) und
3.
die
übergeordnete Unterstützung durch "Beauftragte für Klimaanpassung in der
Sozialwirtschaft" (Personalausgaben maximal in Höhe von 175.000 Euro).
Der Schwerpunkt
liegt auf naturbasierten Lösungen, die natürliche und naturnahe Ökosysteme
stärken und einen Mehrwert für Biodiversität und Resilienz haben. Es sollen
Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität
erzielt werden.
Trinkwasserspender
können dabei nur als Teil von ganzen Maßnahmenpaketen gefördert werden, die auf
einem individuellen, einrichtungsbezogenen Klimaanpassungskonzept beruhen
müssen.
Bei juristischen
Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Kommunen, beträgt die Förderquote 80
Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Förderung wurde
auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und
weiterentwickelt. Ein entsprechendes Förderfenster zur Beantragung war vom 15.
Mai bis 15. August geöffnet, der neue Zeitraum für die mögliche Antragstellung
ist noch nicht bekannt.
Es wäre zu prüfen,
inwieweit für die städtischen Schulen eventuell auch ein gemeinsames
Rahmenkonzept erstellt werden kann, das dann individuell auf die jeweilige
Einrichtung angepasst würde. Die REWA hat bereits Unterstützung bei Aufstellung
und laufender Wartung der Anlagen zugesagt, dafür richtet Frau Dr. Gelinek
ihren Dank an Falko Müller und sein Team.
Frau Ehlert dankt
für die Beantwortung und begrüßt die Unterstützung durch die REWA.
Frau Kümpers fände
die zusätzliche Aufstellung der Wasserspender begrüßenswert, gleichwohl regt
sie an, die vorhandenen Wasserhähne zu nutzen bzw. höhere Wasserhähne zu installieren.
Frau Dr. Gelinek
teilt diese Auffassung. Sie weist jedoch darauf hin, dass die
Trinkwasserhygiene einzuhalten sei. Die Wasserspender bieten zudem die
Möglichkeit, gekühltes oder mit Kohlensäure versetztes Wasser zu entnehmen. Die
Wasserentnahmemöglichkeit an Waschbecken, z.B. durch einen zusätzlichen
geeigneten Wasserhahn, werde durch die Verwaltung ebenso geprüft.
Frau Bartel hält es
für eher unhygienisch, die Wasserhähne auf den Toiletten zu nutzen. Daher
müssten entsprechende Umbaumaßnahmen erfolgen, so dass die Entnahme auf den
Fluren ermöglicht wird.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.