Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Ist der Verwaltung ein Förderprogramm des Bundes zur Bereitstellung von Trinkwasserautomaten in Schulen bekannt?

 

2.    Wenn ja, beabsichtigt die Hansestadt Stralsund dieses Angebot in Anspruch zu nehmen?

 

Frau Dr. Gelinek beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

Ein gezieltes Förderprogramm für Trinkwasserautomaten an Schulen gibt es nicht.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat 2020 das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ im Rahmen des „Konjunktur- und Zukunftpaktes zur Bewältigung der Corona-Krise“ mit einem Volumen von 150 Mio. € aufgelegt, befristet bis 2023. Die Förderung richtet sich an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden.

 

Gefördert werden:

1.    die Erstellung von einrichtungsspezifischen Klimaanpassungskonzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),

2.    die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro) und

3.    die übergeordnete Unterstützung durch "Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft" (Personalausgaben maximal in Höhe von 175.000 Euro).

 

Der Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen, die natürliche und naturnahe Ökosysteme stärken und einen Mehrwert für Biodiversität und Resilienz haben. Es sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden.

Trinkwasserspender können dabei nur als Teil von ganzen Maßnahmenpaketen gefördert werden, die auf einem individuellen, einrichtungsbezogenen Klimaanpassungskonzept beruhen müssen.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Kommunen, beträgt die Förderquote 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Die Förderung wurde auf Grundlage einer neu gefassten Förderrichtlinie verstetigt und weiterentwickelt. Ein entsprechendes Förderfenster zur Beantragung war vom 15. Mai bis 15. August geöffnet, der neue Zeitraum für die mögliche Antragstellung ist noch nicht bekannt.

Es wäre zu prüfen, inwieweit für die städtischen Schulen eventuell auch ein gemeinsames Rahmenkonzept erstellt werden kann, das dann individuell auf die jeweilige Einrichtung angepasst würde. Die REWA hat bereits Unterstützung bei Aufstellung und laufender Wartung der Anlagen zugesagt, dafür richtet Frau Dr. Gelinek ihren Dank an Falko Müller und sein Team.

 

Frau Ehlert dankt für die Beantwortung und begrüßt die Unterstützung durch die REWA.

 

Frau Kümpers fände die zusätzliche Aufstellung der Wasserspender begrüßenswert, gleichwohl regt sie an, die vorhandenen Wasserhähne zu nutzen bzw. höhere Wasserhähne zu installieren.

 

Frau Dr. Gelinek teilt diese Auffassung. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Trinkwasserhygiene einzuhalten sei. Die Wasserspender bieten zudem die Möglichkeit, gekühltes oder mit Kohlensäure versetztes Wasser zu entnehmen. Die Wasserentnahmemöglichkeit an Waschbecken, z.B. durch einen zusätzlichen geeigneten Wasserhahn, werde durch die Verwaltung ebenso geprüft.

 

Frau Bartel hält es für eher unhygienisch, die Wasserhähne auf den Toiletten zu nutzen. Daher müssten entsprechende Umbaumaßnahmen erfolgen, so dass die Entnahme auf den Fluren ermöglicht wird.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.