Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Zur Deckung des bestehenden Auszahlungsbedarfs i.H.v. 150 T EUR für den Neubau Hortgebäude Juri Gagarin, werden nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten,
Maßnahmenummer : 21-7091-0001
Leistung/Sachkonto : 21.8.01.02.1/09620.40031
Bezeichnung : Neubau eines Klassenhauses zur Erweiterung des
Schulzentrums am Sund
Planansatz 2023 : 2.538.000,00 €
Deckung ./. 150.000,00 €
Planansatz 2023 neu = 2.388.000,00
€
Maßnahmenummer : 20-7091-0011
Leistung/Sachkonto : 11.4.01.02.1/09620.40062
Bezeichnung : Neubau eines Hortgebäudes an der GS Gagarin
Planansatz 2023 : 704.000,00 €
Deckung + 150.000,00 €
Planansatz 2023 neu = 854.000,00
€
in den Haushalt 2023 gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V überplanmäßig eingeordnet.
2. Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Vorhaben „Neubau Hortgebäude GS Gagarin“ (Maßnahme 20-7091-0011) werden gem. § 54 Abs. 1 KV M-V 1.500 T EUR aus dem Gesamtbetrag der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen 2023 für 2024 umgewidmet.
Bezeichnung Maßnahme VE 2023
alt VE 2023 neu
20-7091-0011 / 11.4.01.02.1/09620.40062 0,00 EUR 1.500 T EUR
Neubau eines Hortgebäudes
23-7091-0002 / 11.4.02.02.2/09620.40074 5.000 T EUR 3.500 T EUR
Bauwerkssanierung Schiffslift
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen