Herr Tuttlies berichtet von einem problemlosen Schulstart. Er reflektiert, dass im Jahr 2022 keine Schuleinzugsbereichssatzung verabschiedet wurde, weshalb es für das Schuljahr 2023/2024 die freie Schulwahl gab. Ausschließlich im Falle einer überlasteten Schulkapazität wurde nach dem Entfernungsprinzip entschieden.

 

Anhand einer Auflistung nimmt Herr Tuttlies Bezug auf die Auslastungen der Schulen nach dem Schulstart. In diesem Schuljahr wurden 453 Schüler/-innen eingeschult, womit die Anmeldezahlen unter der Kapazitätsgrenze der einzelnen Schulen geblieben sind.

 

Zum Schulstart 2023 gab es laut Herrn Tuttlies 42 Widersprüche zur Schulzuteilung. 30 Widersprüche konnten dabei durch die Erweiterung der Klassen am Schulzentrum am Sund abgewendet werden. Den restlichen 12 Widersprüchen wurde größtenteils stattgegeben.

 

Für das Schuljahr 2024/2025 stellt Herr Tuttlies ca. 506 Einschulungen in Aussicht. Für die Jahrgangsstufe 5 ist mit der Aufnahme von 500 Schüler/-innen zurechnen, was die Kapazitätsgrenze der Schulen geringfügig übersteigt.

Aus diesem Grund bringt Herr Tuttlies die Notwendigkeit einer Schuleinzugsbereichssatzung zum Ausdruck. Ohne Schuleinzugsbereichssatzung werden die Widersprüche in den kommenden Jahren drastisch zunehmen. 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Seifert erklärt Herr Tuttlies, dass die Einschulungen von den Schulleitungen/ den Schulen organisiert und durchgeführt werden. Er hat die Kenntnis, dass eine Schule in Stralsund in Etappen am selben Tag eingeschult hat.

 

Der Ausschussvorsitzende leitet in den nächsten Tagesordnungspunkt ein.