Herr Bogusch führt aus, dass es das Ziel der Verwaltung ist, umweltfreundliche Fernwärme zur Verfügung zu stellen und damit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Planungssicherheit zu geben. 

 

Die Versorgungsbereiche wurden nach vorhandenen oder nach bereits geplanten Anlagen festgelegt.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erklärt Herr Bogusch, dass sich das Versorgungsgebiet aus den geplanten oder vorhandenen Wärmerzeugungsanlagen ergibt und der Bereich südlich der Altstadt damit nicht Bestandteil ist.

 

Herr Bernhardt von den Stadtwerken ergänzt, dass im Norden der Stadt bereits Fernwärme anliegt und das Gebiet noch so erweitert wird, dass die bestehenden Anlagen das Gebiet versorgen können. Außerdem sind zwei neue Gebiete geplant, die Hafeninsel mit der Hafenkante und die Tribseer Vorstadt. Für den Bereich der Tribseer Vorstadt wurden für eine Machbarkeitsstudie Fördermittel beantragt und auch bewilligt. Geprüft werden soll, wie das Netz mit 75 % erneuerbarer Energien betrieben werden kann.

 

Herr Bernhardt betont, dass eine Satzung nur dann sinnvoll ist, wenn ein gewisses Gebiet versorgt werden kann, denn es gibt ja nicht nur den Benutzungszwang, sondern auch das Anschlussrecht. Für das Stadtgebiet Andershof sind die Pläne noch zu unkonkret, um es in die Satzung mit aufnehmen zu können. Aber auch für diesen Stadtteil wurde ein Fördermittelantrag für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie gestellt.

 

Herr Haack äußert sich positiv zur vorliegenden Satzung, beantragt aber dennoch die Verweisung der Vorlage zur Beratung in die Fraktionen.

 

Herr Suhr erfragt, warum einzelne Straßen aus dem Satzungsbereich herausgenommen worden sind.

Außerdem fragt er, wann der Ausbau wie weit vorangeschritten sein wird und wann mit einem Prozentsatz von 75 an erneuerbaren Energien gerechnet werden kann.

Weiterhin erkundigt sich der Fraktionsvorsitzende nach den Kosten für das Projekt.

 

Herr Bernhardt erklärt, dass die Satzung vorwiegend dort greift, wo es mehrgeschossigen Wohnungsbau gibt. Sollte es viele Anfragen aus Straßen mit Einfamilienhäusern gaben, könnten diese auch ausgebaut werden. Der Ausbau muss aber wirtschaftlich tragbar sein, dementsprechend hoch muss die Anzahl von Abnehmern sein.

 

Bis 2030 soll der Anteil von erneuerbaren Energien im Fernwärmenetz 30 % betragen.

Im Jahr 2045 soll das Fernwärmenetz CO2 neutral arbeiten.

 

Errichtet ein Unternehmen neue Wärmenetze muss der Anteil an erneuerbaren Energien bei 75 % liegen, um Fördermittel erhalten zu können. Herr Bernhardt schätzt die Kosten auf 40 – 80 Mio. €, abhängig von der Entwicklung der Baupreise.

 

Herr Röll erfragt, ob bei großer Nachfrage alle von ihrem Anschlussrecht Gebrauch machen und versorgt werden können. Dazu führt Herr Bernhardt aus, dass das vorhandene Fernwärmenetz über ausreichend Kapazitäten verfügt. Die neugebauten Netze werden so ausgebaut, dass mehr Kapazität vorhanden ist, als anfangs benötigt wird. Außerdem werden Zwischenlösungen angeboten, damit Häuser auch später noch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können.

 

Weiterhin bestätigt Herr Bernhardt, dass, wenn eine Heizungsart regenerativer ist als das Fernwärmenetz, der Benutzungszwang entfällt. Auch wenn eine Heizungsanlage noch repariert werden kann, ist der Eigentümer von dem Zwang befreit.

 

Auf Nachfrage von Herrn Grösser führt Herr Bernhardt weiter aus, dass der Eigentümer dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt, sofern dessen Heizungsanlage defekt ist und erneuert werden muss. Liegt noch keine Leitung oder ein Umbau ist wirtschaftlich nicht zumutbar, kann die Anlage repariert werden.  

 

Herr Bauschke stellt den Antrag von Herrn Haack, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zur verweisen zur Abstimmung.

 

Die Vorlage wird in der Sitzung am 28.09. 2023 abschließend im Ausschuss beraten.

 

Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.

 

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung