Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft distanziert sich vollumfänglich von den Aktionen der Klimakleber in unserer Stadt. Diese Aktionen beinhalten Rechtsverstöße, wie z. B. unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und stellen nicht nur unverhältnismäßige Eingriffe gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dar, sondern sie haben ein erhebliches Gefährdungspotential.

 


Herr Haack verliest und begründet den Dringlichkeitsantrag DAn 0004/2023.

Mit Ökostrom in allen Verwaltungsgebäuden und in den Schulen, als Wasserstoffmodellregion und vielen weiteren Maßnahmen/Projekten ist Stralsund in den letzten Jahren bei Klimaschutzmaßnahmen einen großen Schritt vorangekommen und trotzdem ist die Hansestadt die erste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, in der es Proteste von „Klimaklebern“ gegeben hat.

Die Proteste verärgern die Bürgerinnen und Bürger und die Gewerbetreibenden. Die eigentlich positiven Ziele der Stadt werden durch diese Aktionen gefährdet. Außerdem richtete sich der Protest gegen LNG, eine Problematik, die Stralsund nicht betrifft.

Aus Sicht von Herrn Haack sei es wichtig, dass sich die Bürgerschaft vollumfänglich von den Protesten in der Hansestadt Stralsund distanziert.

 

Herr Dr. Zabel ergänzt, dass mit dem vorliegenden Antrag deutlich werden soll, dass die Bürgerschaftsmitglieder sich von dieser Art des politischen Protestes distanzieren.

Es sei wichtig, das Klimaschutz gesellschaftlich akzeptiert wird und diese Form des Protestes steht dem vollkommen entgegen.

 

Frau Kümpers kann und will sich nicht vollumfänglich von den Protesten der „Letzten Generation“ distanzieren. Sie verstehe, dass die Maßnahmen unangenehm sind, hält diese aber für nötig, um Aufmerksamkeit zu schaffen. Die friedlichen Aktionen und Maßnahmen auf freiwilliger Basis haben nicht geholfen, den Klimawandel auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Die bisher umgesetzten Maßnahmen in Stralsund sind zu begrüßen, aber bei weitem nicht ausreichend.

Es könne nicht sein, dass Protest lebensgefährlich wird, er müsse ausgehalten werden, auch wenn er nervt.

 

Herr Danter führt ergänzend an, dass dem Antrag auch deshalb nicht zugestimmt werden könne, weil es sich um einen populistischen Antrag handele. Die Dringlichkeit sieht er nach wie vor nicht gegeben. Vergessen werden dürfe auch nicht der beteiligte LKW-Fahrer, der laut Medien wohl eine Straftat begangen habe. Mit Beschlussfassung zum Dringlichkeitsantrag positioniere sich die Bürgerschaft einseitig.

 

Herr Quintana Schmidt stellt fest, dass sich die Protestaktion gegen die LNG-Terminals richtete und nicht um die Klimakatastrophe. Er spricht sich dafür aus, mit legalen Mitteln zu demonstrieren bzw. zu protestieren.

 

Frau Kothe-Woywode zeigt sich geschockt von den medialen Auftritten. Der Antrag sorge für eine Form der gesellschaftlichen Spaltung und schüre Ängste.

Es sei aus Sicht von Frau Kothe-Woywode in Ordnung, mit den aktuellen Protestaktionen nicht einverstanden zu sein. Gleichwohl sollte die Spannung in der Bevölkerung nicht noch zusätzlich befeuert werden.

An die Fraktion Bürger für Stralsund gerichtet, bittet sie, „grenzwertige“ Kommentare zu Einträgen der Fraktion in den sozialen Medien zu löschen.

 

Herr Dr. Zabel merkt an, dass Straßenblockaden im Allgemeinen ein Gefährdungspotenzial haben, auch wenn dies im Einzelfall zu prüfen wäre.

Er zitiert aus der „Zeit-Online“, wonach selbst Herr Bundesminister Habeck äußert, dass Klimaschutz-Protest anders aussehe.

Herr Dr. Zabel ist der Auffassung, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich von den Maßnahmen der Regierung gegängelt fühlen, was für Frustration und Verunsicherung sorge. Dieses Gleichnis, des etwas aufgedrückt zu bekommen, könne auch bei einer Straßenblockade passieren. Der aufgestaute Frust äußert sich in den Aktionen der Passanten oder des Lkw-Fahrers. Herr Dr. Zabel stellt für die Fraktion CDU/FDP klar, dass sie diese verurteile.

Er verwehrt sich gegen die Äußerung, dass die Gesellschaft durch den Antrag gespaltet wird.

 

Frau Bartel spricht sich gegen die Aktionen der „Klima-Kleber“ und der „Letzten Generation“ aus. Bei dem Vorfall in der Hansestadt Stralsund sei sie insbesondere von den Reaktionen der Passanten geschockt gewesen, mit dem Höhepunkt, dass ein Mensch fast angefahren worden sei. Der Antrag sei tendenziell, daher könne sie diesem nicht zustimmen. Es werde nicht berücksichtigt, wie Menschen darauf reagieren.

 

Herr Kuhn ist der Auffassung, wer gegen geltendes Recht verstößt, muss nach Recht und Gesetz bestraft werden.

 

Für die Fraktion AfD äußert Herr Fanter die Zustimmung zum Antrag.

 

Herr Hofmann vertritt die Meinung, dass die Aktionen der „Letzten Generation“ alle vom eigentlichen Sinn des Klimaschutzes wegtreibt und keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden werden. Zu den angesprochenen Kommentaren auf Facebook stellt er klar, dass diese nicht gelöscht werden, da diese der Meinungsfreiheit entsprechen.

 

Der Präsident stellt den Dringlichkeitsantrag DAn 0004/2023 zur Abstimmung:

 

 

Nach erfolgter Abstimmung gibt Herr Haack eine persönliche Erklärung ab. Die Wählergemeinschaft Bürger für Stralsund wird eine Spendenaktion zu Gunsten des Lkw-Fahrers starten, um diesem einen vernünftigen Rechtsbeistand zu gewährleisten.

 

 

Pause: 17:38 Uhr bis 18:10 Uhr

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen