Sitzung: 13.07.2023 Bürgerschaft
Es liegt eine Einwohnerfrage von Frau Lorenz vor. Durch die Einreicherin wurde die schriftliche Beantwortung der Anfrage erbeten.
Anfrage:
1. Welche konkreten Maßnahmen wird die Stadt
vor dem Hintergrund der in der Fortführung des Altstadtverkehrskonzeptes
gemachten Forderungen zur weiteren Verkehrsberuhigung im Bereich der
Wasserstraße vornehmen?
2. Wann und wie werden die im Schreiben vom
8. Februar 2017 festgestellten überhöhten Lärmpegel (nachts und tagsüber), die
nach Aussage der Verwaltung aus dem Schreiben vom 25.August 2022 als immer noch
erhöht angesehen werden, zu konkreten weiteren lärmreduzierenden Maßnahmen
führen?
3. Wann erfolgt mindestens ein generelles
Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über7,5 t für die Wasserstraße? Die im
Schreiben von 18. Juli 2017 eingewendeten Argumente der weiterhin erhöhten
Bautätigkeit im Altstadtbereich können dafür ja wohl nicht mehr herangezogen
werden.
Die schriftliche Beantwortung erfolgt
durch Herrn Bogusch mit folgendem Wortlaut:
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren kleinteilige
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation umgesetzt, dazu gehörten die
Änderung der Wegweisung, zusätzliche Fahrbahnmarkierungen sowie der Einbau von
Fahrradbügeln zur Verkehrsberuhigung durch den daraus entstehenden Fahrbahnversatz.
Weitere Maßnahmen wie die Lenkung der Reisebusse auf die von der Stadt neu
erworbene Fläche auf der südlichen Hafeninsel sowie der Wegfall der
bewirtschafteten Parkplätze auf der Freifläche am Fischmarkt stehen unmittelbar
vor dem Abschluss.
Weitergehende Maßnahmen wie die Sperrung von Straßen für den
Lkw-Verkehr oder insgesamt für den Kfz-Verkehr können seitens der
Verkehrsbehörde nur auf Grundlage eines von der Bürgerschaft beschlossenen
Verkehrskonzeptes für die Wasserstraße erfolgen. In der Vergangenheit hat sich
die Stralsunder Bürgerschaft mehrfach mehrheitlich gegen weitergehende
Verkehrsbeschränkungen in der Wasserstraße ausgesprochen.