Es liegt eine Einwohnerfrage von Frau Lorenz vor. Durch die Einreicherin wurde die schriftliche Beantwortung der Anfrage erbeten.

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen wird die Stadt vor dem Hintergrund der in der Fortführung des Altstadtverkehrskonzeptes gemachten Forderungen zur weiteren Verkehrsberuhigung im Bereich der Wasserstraße vornehmen?

2.    Wann und wie werden die im Schreiben vom 8. Februar 2017 festgestellten überhöhten Lärmpegel (nachts und tagsüber), die nach Aussage der Verwaltung aus dem Schreiben vom 25.August 2022 als immer noch erhöht angesehen werden, zu konkreten weiteren lärmreduzierenden Maßnahmen führen?

3.    Wann erfolgt mindestens ein generelles Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über7,5 t für die Wasserstraße? Die im Schreiben von 18. Juli 2017 eingewendeten Argumente der weiterhin erhöhten Bautätigkeit im Altstadtbereich können dafür ja wohl nicht mehr herangezogen werden.

 

Die schriftliche Beantwortung erfolgt durch Herrn Bogusch mit folgendem Wortlaut:

 

Die Verwaltung hat in den letzten Jahren kleinteilige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation umgesetzt, dazu gehörten die Änderung der Wegweisung, zusätzliche Fahrbahnmarkierungen sowie der Einbau von Fahrradbügeln zur Verkehrsberuhigung durch den daraus entstehenden Fahrbahnversatz. Weitere Maßnahmen wie die Lenkung der Reisebusse auf die von der Stadt neu erworbene Fläche auf der südlichen Hafeninsel sowie der Wegfall der bewirtschafteten Parkplätze auf der Freifläche am Fischmarkt stehen unmittelbar vor dem Abschluss.

 

Weitergehende Maßnahmen wie die Sperrung von Straßen für den Lkw-Verkehr oder insgesamt für den Kfz-Verkehr können seitens der Verkehrsbehörde nur auf Grundlage eines von der Bürgerschaft beschlossenen Verkehrskonzeptes für die Wasserstraße erfolgen. In der Vergangenheit hat sich die Stralsunder Bürgerschaft mehrfach mehrheitlich gegen weitergehende Verkehrsbeschränkungen in der Wasserstraße ausgesprochen.