Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Errichtung des Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Kupfermühle schnellstmöglich erfolgt.


Herr Philippen begründet den Antrag. Es ist seit einem dreiviertel Jahr keine Weiterentwicklung festzustellen, trotz Ankündigen der Verwaltung. Er kritisiert die mangelnde Informationsweitergabe an die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse. Daher erkundigt sich Herr Philippen nach dem aktuellen Sachstand.

 

Frau Dr. Gelinek führt aus, dass die komplette Entwurfsplanung für die Sanierung des Stadions Kupfermühle in 2015 erfolgte. Der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt, das Mehrzwecksportfeld, wurde im September 2020 eingereicht, der Zuwendungsbescheid für das Mehrzwecksportfeld erreichte die Hansestadt Stralsund im Dezember 2020.

Eine Überarbeitung der Kosten entsprechend der massiven Preissteigerung erfolgte in 10/2021, die angepasste Finanzierung wurde im Haushalt 2022 dargestellt. 

Aufgrund der neuen Straße für die KITA an der Nordseite erfolgte im November 2021 bis März 2022 eine Anpassung / Umarbeitung der Entwurfsplanung.

Im Mai 2022 wurde ein Architekturbüro mit der Planung über alle Leistungsphasen beauftragt. Die Übergabe der Ausführungsplanung erfolgte im September 2022, anschließend wurden über den Winter die Ausschreibung erarbeitet, die Vergabe vorbereitet und Angebote eingeholt. Aktuell werden die Ausschreibungsergebnisse geprüft und es erfolgt der Abgleich der Kosten mit dem vorhandenen Haushaltsansatz.

Voraussichtlich wird die Beauftragung nach der Sommerpause und Beratung und Beschluss durch die Gremien im September 2023 erfolgen. Anschließend kann unmittelbar der Baubeginn erfolgen, voraussichtlich Oktober 2023.

Die Sportanlage wird etwa im Oktober 2024 zur Verfügung stehen.

 

Herr Klingschat bestätigt für die Fraktion CDU/FDP den Bedarf der Vereine nach Kunstrasenplätzen. Daher wird seine Fraktion den Antrag unterstützen.

 

Herr Paul stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Antrag AN 0067/2023 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen