Anfrage:

 

1.    Ist der Verwaltung die Verwucherung mit Schilf am „Spielplatz am Sund“ bekannt und hat die Verwaltung, falls ja, bereits Maßnahmen geplant?

 

2.    Wäre ein Bürger-Einsatz zur Entwucherung, durch den die Verwaltung Zeit, Arbeit und Kosten sparen könnte, erlaubt?

 

Frau Waschki beantwortet die kleine Anfrage im Zusammenhang wie folgt:

 

Der Spielplatz liegt außerhalb des Ufer- und Schilfsaumes und ist ohne Einschränkungen nutzbar. Maßnahmen am Ufer sind beschränkt auf die Beseitigung von Anspülungen von Treibseln nach Sturmereignissen, die den Spielbetrieb einschränken. Daher sind sie aktuell nicht geplant.

 

Im Uferbereich befinden sich gesetzlich geschützte Biotope (Röhrichtbestände und Riede). Arbeiten in diesen geschützten Bereichen wären nur zulässig, wenn sie nicht zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen. 

 

Eine Klärung ist mittels einer Antragstellung an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen jederzeit möglich. Hierbei wird die Hansestadt Stralsund die Initiatoren des Bürgereinsatzes sehr gern unterstützen, da sie die Bürgerinitiative ausdrücklich begrüßt.

 

Herr Borbe hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.