Anfrage:
1.
Ist der Verwaltung die Verwucherung mit Schilf am „Spielplatz am
Sund“ bekannt und hat die Verwaltung, falls ja, bereits Maßnahmen geplant?
2.
Wäre ein Bürger-Einsatz zur Entwucherung, durch den die Verwaltung
Zeit, Arbeit und Kosten sparen könnte, erlaubt?
Frau Waschki beantwortet die kleine Anfrage im Zusammenhang wie folgt:
Der Spielplatz liegt außerhalb
des Ufer- und Schilfsaumes und ist ohne Einschränkungen nutzbar. Maßnahmen am
Ufer sind beschränkt auf die Beseitigung von Anspülungen von Treibseln nach
Sturmereignissen, die den Spielbetrieb einschränken. Daher sind sie aktuell
nicht geplant.
Im Uferbereich befinden sich
gesetzlich geschützte Biotope (Röhrichtbestände und Riede). Arbeiten in diesen
geschützten Bereichen wären nur zulässig, wenn sie nicht zu einer Zerstörung
oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen.
Eine Klärung ist mittels einer
Antragstellung an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Vorpommern-Rügen jederzeit möglich. Hierbei wird die Hansestadt Stralsund die
Initiatoren des Bürgereinsatzes sehr gern unterstützen, da sie die
Bürgerinitiative ausdrücklich begrüßt.
Herr Borbe hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.