Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
A.
Feststellung des Jahresabschlusses
1. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2018 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von
331.164.557,22 EUR bei einer Bilanzsumme von 666.569.497,19 EUR und einem Jahresergebnis von + 6.045.822,73 festzustellen.
2.
den Überschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von
insgesamt + 6.694.376,18 EUR gemäß § 44
Absatz 4 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.
B. Entlastung des Oberbürgermeisters
Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt.
Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen