Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

A.    Feststellung des Jahresabschlusses

1.    gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2018 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von

331.164.557,22 EUR bei einer Bilanzsumme von 666.569.497,19 EUR und einem Jahresergebnis von + 6.045.822,73 festzustellen. 

2.    den Überschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt + 6.694.376,18  EUR gemäß § 44 Absatz 4 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

B.    Entlastung des Oberbürgermeisters

Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt.

 

 


Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen