Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, Einzelverträge zur Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Maritimen Industrie- und Gewerbeparks Volkswerft ausschließlich im Hauptausschuss bzw. in der Bürgerschaft zu beraten und zu beschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den zeitweiligen Ausschuss „Volkswerft“ regelmäßig über die erfolgten Verkäufe zu informieren.

 


Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen