Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Gibt es in Stralsund einen Plan für die Kontrollen der Gehwege?

2.    In welchen Zeitabständen finden diese statt?

 

Frau Waschki beantwortet die kleine Anfrage im Zusammenhang wie folgt:

 

Die Hansestadt Stralsund beschäftigt im Amt für stadtwirtschaftliche Dienste zwei Mitarbeiter als Straßenbegeher. Diese kontrollieren, einem Turnusplan folgend, vierteljährlich jede Straße und jeden Gehweg im Stadtgebiet Stralsund und leiten ihren Feststellungen entsprechende Maßnahmen ein. Auch auf Hinweise und Mängelmeldungen von Bürgern wird dabei selbstverständlich eingegangen. Die Verantwortlichkeiten zur Begehung sind zwischen den beiden Mitarbeitern nach Stadtgebieten aufgeteilt.

 

Dokumentiert werden die Straßenbegehungen mithilfe der Software VMS mobil. Zur Nachvollziehbarkeit wird von den Mitarbeitern ein Kontrollbuch über die Begehungen geführt. Die Mitarbeiter sind zu den Straßenbegehungen zu Fuß, per Rad oder mit dem Dienst-PKW unterwegs.

 

Herr Kuhn verweist auf ein Urteil des OLG Saarbrücken, wonach Gehwege mindestens einmal im Monat kontrolliert werden müssen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Er erfragt, ob dieser Zeitraum gewährleistet werden kann.

 

Frau Waschki merkt an, dass monatliche Kontrollen nicht sichergestellt werden können. Jedoch geht die Verwaltung Hinweisen aus der Bevölkerung (z.B. über den Mängelmelder) nach.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.