Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

1. die neue Satzung der Musikschule der Hansestadt Stralsund (Musikschulsatzung) gemäß Anlage 1.

2. die geänderte Gebührensatzung für die Musikschule der Hansestadt Stralsund (Musikschulgebührensatzung) gemäß Anlage 2 auf Grundlage der Gebührenkalkulation gemäß Anlage 6.

 


Für die Fraktion Bürger für Stralsund stellt Herr Haack folgenden Prüfantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine um 10 % höhere Gebühr für auswärtige Schülerinnen und Schüler der Musikschule erhoben werden kann. Bei positivem Prüfergebnis ist der Bürgerschaft eine entsprechend angepasste Musikschulgebührensatzung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2024/2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Nach Verständnis von Herrn Dr. Zabel ist Ansatz des Änderungsantrages, dass die Hansestadt Stralsund über die Kreisumlage die Musikschule des Landkreises V-R mitfinanziert. Ausgehend von einem Haushaltssicherungskonzept entsteht seitens der Fraktion CDU/FDP die Fragestellung, ob auswärtige Schülerinnen und Schüler eher angenommen werden müssten, um Mehreinnahmen zu generieren, da sie 10 % mehr Gebühren zahlen.

Herr Dr. Zabel stellt daher für die Fraktion CDU/FDP folgenden Prüfantrag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ab dem Schuljahr 2024/2025 an der Musikschule Stralsund eine vorrangige Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Hansestadt Stralsund rechtlich zulässig ist.“

 

Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Musikschulgebührensatzung seit 2008 nicht angepasst wurde. Tatsächlich besteht jetzt Handlungsbedarf, um weiterhin Musikschule mit ausreichend Musikschullehrern zu ermöglichen.

Er betont, dass soziale Komponenten berücksichtigt wurden.

Zum Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund merkt er an, dass in der Hansestadt Greifswald ein ähnlicher Ansatz gewählt wurde. Daher scheint die rechtliche und inhaltliche Möglichkeit plausibel.

Herr Dr.-Ing. Badrow wirbt um Zustimmung zur Vorlage unter der Voraussetzung, bei rechtlicher Möglichkeit zum Schuljahr 2024/2025 gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

 

Unter den geschilderten Voraussetzungen signalisieren Herr Haack und Herr Dr. Zabel für ihre Fraktionen die Zustimmungen zur Vorlage.

 

Frau Fechner weist darauf hin, dass es sehr begabte Schülerinnen und Schüler im Umland gibt und die Musikschule durchaus interessiert ist, diese zu unterrichten. Dieser Umstand sollte bei der Prüfung mitberücksichtigt werden.

 

Herr Dr. Zabel bestätigt dieses Argument. Da es sich um einen Abwägungsprozess handelt, sollen beide Punkte geprüft werden.

 

Der Präsident stellt fest, dass es keinen weiteren Redebedarf gibt und stellt zunächst die Prüfanträge zur Abstimmung:

 

1. Prüfantrag Fraktion Bürger für Stralsund

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine um 10 % höhere Gebühr für auswärtige Schülerinnen und Schüler der Musikschule erhoben werden kann. Bei positivem Prüfergebnis ist der Bürgerschaft eine entsprechend angepasste Musikschulgebührensatzung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2024/2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2023-VII-07-1162

 

2. Prüfantrag Fraktion CDU/FDP

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ab dem Schuljahr 2024/2025 an der Musikschule Stralsund eine vorrangige Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in der Hansestadt Stralsund rechtlich zulässig ist.

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2023-VII-07-1163

 

 

Abschließend lässt der Präsident über die Beschlussvorlage B 0043/2023 abstimmen:

 


Abstimmung: 28 Zustimmungen       9 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen