Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten (in der Fassung vom 20.04.2011) wird gemäß „Anlage 1 – Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten 2023 nebst deren Anlage 1 - Tarife“ neu gefasst.

 


Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen