Herr Haack teilt mit, dass die Fraktion Bürger für Stralsund nach umfassender Beratung zu dem Resultat gekommen ist, dass auswärtige Schüler/-innen einen höheren Beitrag entrichten sollten.

 

Herr Haack trägt den Änderungsantrag seiner Fraktion Bürger für Stralsund mit folgendem Wortlaut vor:

 

„Nicht-Stralsunder zahlen 10 Prozent mehr für die Benutzung der Musikschule als die Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Stralsund“.

 

Herr Buxbaum bemängelt die fehlenden Ermäßigungstatbestände für Erwachsene in der Musikschulgebührensatzung. Er führt aus, dass geringverdienende Erwachsene mit einer musikalischen Ader ebenfalls gefördert werden sollten.

 

Herr Spitz geht auf die Differenzierung der Gruppen „S“ und „E“ ein. Dabei merkt er an, dass der Förderschwerpunkt in der Musikschulgebührensatzung auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen gerichtet wird. Über die Satzung hinaus gibt es einen Förderverein, der in Härtefällen die Förderung der musikalisch begabten Erwachsenen übernimmt.

 

Auf die weitere Nachfrage von Herrn Buxbaum erörtert Herr Spitz, dass gegenwärtig 1.161 Schüler/-innen an der Musikschule unterrichtet werden. Der Anteil an Erwachsenen liegt mit 108 Schüler/-innen bei unter 10%.

 

Frau Fechner spricht sich explizit gegen den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund aus.

 

Herr Buxbaum erfragt den Anteil auswärtiger Schüler und Schülerinnen an der Musikschule der Hansestadt Stralsund.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt werden 146 auswärtige Schüler/-innen an der Musikschule der Hansestadt Stralsund unterrichtet, entgegnet Herr Spitz.

 

Laut Frau Bartel hätte die Fraktion DIE LINKE./SPD eine moderatere Anpassung der Gebührensatzung befürwortet. Besonders für die Kinder und Jugendlichen hätte die Fraktion einen geringeren Gebührenanstieg gesehen.

 

Herr Spitz betont, dass die vorliegende Gebührensteigerung aus Sicht der Verwaltung und Musikschule als realistisch, leistbar und verantwortbar erachtet wird.

 

Auf die Anmerkung von Frau Fechner informiert Herr Spitz die Mitglieder der Ausschüsse über die Kalkulation der Musikschulgebühren. Dabei werden die Gebühren als Jahresgebühren für 10 Monate in Rechnung gestellt. Die Überlassungsgebühren für Musikinstrumente werden für 12 Monate berechnet, da die Instrumente den Schülern auch in den Ferien zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Fechner schlägt alternativ zur vorliegenden Gebührenerhöhung vor, die Gebühren der alten Satzung für 12 Monate zu berechnen, damit die Familien keine gravierende monatliche Mehrbelastung verspüren. 

 

Herr Spitz bedankt sich für den Vorschlag. Trotz der gleichbleibenden Monatsbeträge sieht er im Jahresbetrag eine drastische Erhöhung für die Familien.

 

Herr Haack sieht ohne Differenzierung der Gebühren für auswärtige Schüler/-innen eine Mehrbelastung für Stralsunder Schüler/-innen.

 

Herr Hofmann bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 2 Zustimmungen 5 Gegenstimmen                            0 Stimmenthaltungen

 

Damit ist dem Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund nicht zugestimmt.

 

Herr Hofmann bringt die Beschlussvorlage B 0043/2023 zur Abstimmung.

 

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0043/2023 nicht gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung: 2 Zustimmungen 2 Gegenstimmen                            3 Stimmenthaltungen