Der Vorsitzende des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund e.V. informiert über aktuelle Themen. Dabei nimmt Herr Döring Bezug auf folgende Themenkomplexe:

 

  • Abwehren von Kündigungen in Kleingartenvereinen
  • Fortsetzung der Vorstandssitzungen, der Schulungen (laut Schulungsplan) und der Sprechtage im Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V.
  • Vereinbarung mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Abfallversorgung in den Kleingartenanlagen des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund e.V.
  • Verwendung von Fachliteratur zur Schlichtung von Konflikten durch die Vorsitzenden der Kleingartenvereine.

 

Herr Döring teilt mit, dass die Stelleninhaberin der Öffentlichkeitsarbeit von ihren Aufgaben entbunden werden musste und die Stelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbesetzt ist. Aus diesem Grund übernimmt vorübergehend Herr Döring die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Des Weiteren schildert Herr Döring die gesammelten Erfahrungen des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund e.V. in der Arbeit mit Praktikanten.

 

Zu den in Durchführung befindlichen Gartenbegehungen entgegnet Herr Witzke, dass die Ernsthaftigkeit der Begehungen nicht von jedem Kleingartenverein erkannt wird.

Herr Döring weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kreisverband der Gartenfreunde Stralsund e.V. keine Privatgärten abkauft.

 

Herr Döring informiert die Mitglieder des Ausschusses über die Konkretisierung der Rahmengartenordnung des Kreisverbandes der Gartenfreunde Stralsund e.V. im Herbst 2023.

 

Herr Linder findet, dass das Bundeskleingartengesetz novelliert werden sollte.

 

Auf die Nachfrage von Frau Friesenhahn teilt Herr Kobsch mit, dass über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit die Kommune entscheidet. Er verdeutlicht, dass die Maßnahme eine gravierende Gewichtung hat und somit als letztes Ordnungsmittel dient.

 

Herr Melms erfragt den Herausgeber der Verwaltungsvorschrift zur Gemeinnützigkeit.

 

Die Beantwortung der Frage wird im Rahmen der Niederschrift erfolgen.

 

Im Nachgang der Sitzung teilt Herr Kobsch mit, dass die Verwaltungsvorschrift zur Gemeinnützigkeit vom Innenministerium für Landwirtschaft und Umwelt herausgegeben

wurde und mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft trat.

 

Die Verwaltungsvorschrift zur Gemeinnützigkeit ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Weiterer Redebedarf besteht zum vorliegenden Tagesordnungspunkt nicht.