Sitzung: 04.07.2023 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 0042/2023
Herr Lindner stellt
folgenden Änderungsantrag im Namen seiner Fraktion Bürger für Stralsund: „Für
Nicht-Stralsunder liegt das Benutzungsentgelt um 10 Prozent höher als bei den
Einwohnern der Hansestadt Stralsund“. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die
Kreisumlage, welche die Hansestadt Stralsund jährlich an den Landkreis
Vorpommern-Rügen zahlt.
Laut Herrn Quintana Schmidt
wird die Fraktion DIE LINKE./SPD den Änderungsantrag ablehnen. Er sieht diesen
als nicht sozial ausgewogen. Weiterhin ist die Verwaltung dazu angehalten, sich
mit dem Landkreis V-R in dieser Angelegenheit ins Benehmen zu setzen.
Herr Lindner weist darauf
hin, dass es sich um keine Gebührensatzung, sondern um eine Entgeltordnung
handelt.
Herr Kinder merkt an, dass
der zusätzliche Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den beantragten 10
Prozent steht. Seines Erachtens wird es sich um keinen signifikanten Betrag
handeln. Des Weiteren sei dies ein schlechtes Zeichen, welches die Stadt nach
außen tragen würde. Er spricht in diesem Zusammenhang die geplante Turnhalle
an, welche der Landkreis in der Hansestadt Stralsund errichtet.
Herr Lindner verweist erneut
auf die Kreisumlage sowie auf die Zahlungen für den Nahverkehr in Höhe von
100.000 EUR jährlich an den Landkreis V-R..
Herr Gotsch sieht ebenfalls
den Betrag, welcher sich aus den 10 Prozent ergeben würde, als verschwindend
gering an und verweist auf den anfallenden Verwaltungsaufwand.
Auf Nachfrage von Herrn
Pieper teilt Frau Behrendt mit, dass die Anzahl von auswärtigen Benutzern der
Stadtbibliothek ad hoc nicht betitelt werden kann. Für die Musikschule teilt
sie mit, dass diese etwa 10 Prozent betragen. Es ist allerdings dabei
anzumerken, dass jene Personen zum großen Teil ihren Lebensmittelpunkt dennoch
in der Hansestadt haben. Die Verwaltung lehnt eine Differenzierung seitens des
Zugangs der kulturellen Einrichtungen ab. Frau Behrendt verweist in diesem
Zusammenhang auf den Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz sowie auf den
nicht im Verhältnis stehenden Verwaltungsaufwand.
Der Ausschussvorsitzende
stellt den Änderungsvertrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur Abstimmung:
2 Zustimmungen 7
Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen
Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage
abstimmen.
Der Ausschuss
für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage
B 0042/2023
gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Abstimmung: 6 Zustimmungen 2 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung