Herr Lindner stellt folgenden Änderungsantrag im Namen seiner Fraktion Bürger für Stralsund: „Für Nicht-Stralsunder liegt das Benutzungsentgelt um 10 Prozent höher als bei den Einwohnern der Hansestadt Stralsund“. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Kreisumlage, welche die Hansestadt Stralsund jährlich an den Landkreis Vorpommern-Rügen zahlt.

 

Laut Herrn Quintana Schmidt wird die Fraktion DIE LINKE./SPD den Änderungsantrag ablehnen. Er sieht diesen als nicht sozial ausgewogen. Weiterhin ist die Verwaltung dazu angehalten, sich mit dem Landkreis V-R in dieser Angelegenheit ins Benehmen zu setzen.

 

Herr Lindner weist darauf hin, dass es sich um keine Gebührensatzung, sondern um eine Entgeltordnung handelt.

 

Herr Kinder merkt an, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den beantragten 10 Prozent steht. Seines Erachtens wird es sich um keinen signifikanten Betrag handeln. Des Weiteren sei dies ein schlechtes Zeichen, welches die Stadt nach außen tragen würde. Er spricht in diesem Zusammenhang die geplante Turnhalle an, welche der Landkreis in der Hansestadt Stralsund errichtet.

 

Herr Lindner verweist erneut auf die Kreisumlage sowie auf die Zahlungen für den Nahverkehr in Höhe von 100.000 EUR jährlich an den Landkreis V-R..

 

Herr Gotsch sieht ebenfalls den Betrag, welcher sich aus den 10 Prozent ergeben würde, als verschwindend gering an und verweist auf den anfallenden Verwaltungsaufwand.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper teilt Frau Behrendt mit, dass die Anzahl von auswärtigen Benutzern der Stadtbibliothek ad hoc nicht betitelt werden kann. Für die Musikschule teilt sie mit, dass diese etwa 10 Prozent betragen. Es ist allerdings dabei anzumerken, dass jene Personen zum großen Teil ihren Lebensmittelpunkt dennoch in der Hansestadt haben. Die Verwaltung lehnt eine Differenzierung seitens des Zugangs der kulturellen Einrichtungen ab. Frau Behrendt verweist in diesem Zusammenhang auf den Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz sowie auf den nicht im Verhältnis stehenden Verwaltungsaufwand.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsvertrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur Abstimmung:

 

2 Zustimmungen             7 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage

B 0042/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 


Abstimmung:                    6 Zustimmungen             2 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung