Bezüglich der Musikschule
schlägt die Verwaltung neben der Änderung der Musikschulgebührensatzung ferner
eine Neufassung der Musikschulsatzung vor. Die bisherige
Musikschulgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2008.
Es werden im Jahr 2023
Mehreinnahmen in Höhe von 38.000 EUR sowie ab dem Jahr 2024 jährliche
Mehreinnahmen in Höhe von 116.000 EUR erwartet. Es handelt sich hierbei um eine
moderate Erhöhung, laut Frau Behrendt.
Auf Nachfrage von Herrn
Quintana Schmidt merkt Herr Spitz an, dass eine einheitliche Kostenstruktur in
der Musikschule bestehen bleibt und keine Mehrkosten für auswärtige
Teilnehmende angedacht sind. Alle vorliegenden Entgeltordnungen sehen keine
Zuschläge an auswärtige Benutzende vor. Herr Quintana Schmidt begrüßt dies
ausdrücklich. Er fragt ferner, ob die Mehreinnahmen im Haushalt für das Jahr
2023 bereits eingeplant sind. Frau Behrendt teilt dazu mit, dass diese noch
keine Berücksichtigung im Haushalt 2023 gefunden haben.
Auf Nachfrage von Herrn
Lindner merkt Herr Spitz an, dass es eine Musikschule des Kreises V-R sowie
eine Musikschule der Kommune gibt. Es ist nicht geregelt, wer eine Musikschule
vorhalten darf und entsprechend sind keine Ausgleichszahlungen geregelt. Ihm
sind keine Beispiele im Bundesland bekannt, wo es derartige Ausgleichszahlungen
gibt.
Auf weitere Nachfrage von
Herrn Quintana Schmidt teilt Herr Spitz mit, dass sich die Hansestadt Stralsund
mit der neuen Gebührenordnung dem Landesdurchschnitt annähert. Es wurde eine
verantwortbare Steigerung vorgenommen. Genaueres kann aus den Anlagen der
Beschlussvorlage entnommen werden.
Herr Lindner stellt im Namen seiner Fraktion einen
Verweisungsantrag in die Fraktionen.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt über
den Verweisungsantrag von Herrn Lindner abstimmen.
Abstimmung: 8
Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Die
Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, die Vorlage
B 0043/2023
zurück in die Fraktionen zu verweisen.