Bezüglich der Musikschule schlägt die Verwaltung neben der Änderung der Musikschulgebührensatzung ferner eine Neufassung der Musikschulsatzung vor. Die bisherige Musikschulgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2008.

 

Es werden im Jahr 2023 Mehreinnahmen in Höhe von 38.000 EUR sowie ab dem Jahr 2024 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 116.000 EUR erwartet. Es handelt sich hierbei um eine moderate Erhöhung, laut Frau Behrendt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt merkt Herr Spitz an, dass eine einheitliche Kostenstruktur in der Musikschule bestehen bleibt und keine Mehrkosten für auswärtige Teilnehmende angedacht sind. Alle vorliegenden Entgeltordnungen sehen keine Zuschläge an auswärtige Benutzende vor. Herr Quintana Schmidt begrüßt dies ausdrücklich. Er fragt ferner, ob die Mehreinnahmen im Haushalt für das Jahr 2023 bereits eingeplant sind. Frau Behrendt teilt dazu mit, dass diese noch keine Berücksichtigung im Haushalt 2023 gefunden haben. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Lindner merkt Herr Spitz an, dass es eine Musikschule des Kreises V-R sowie eine Musikschule der Kommune gibt. Es ist nicht geregelt, wer eine Musikschule vorhalten darf und entsprechend sind keine Ausgleichszahlungen geregelt. Ihm sind keine Beispiele im Bundesland bekannt, wo es derartige Ausgleichszahlungen gibt.  

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt teilt Herr Spitz mit, dass sich die Hansestadt Stralsund mit der neuen Gebührenordnung dem Landesdurchschnitt annähert. Es wurde eine verantwortbare Steigerung vorgenommen. Genaueres kann aus den Anlagen der Beschlussvorlage entnommen werden.

 

Herr Lindner stellt im Namen seiner Fraktion einen Verweisungsantrag in die Fraktionen.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende lässt über den Verweisungsantrag von Herrn Lindner abstimmen.

 

Abstimmung:                    8 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen 

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig dafür aus, die Vorlage

B 0043/2023 zurück in die Fraktionen zu verweisen.