Frau Behrendt führt aus, dass sowohl eine Neufassung der Musikschulsatzung als auch der Gebührensatzung vorliegt. Die Musikschulgebührensatzung wurde seit 2008 nicht angepasst. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich auch hierbei um moderate Anpassungen. Die Ermäßigungstatbestände bleiben bestehen. Die Gebühren für das Ausleihen von Instrumenten werden allerdings angepasst. Bei gleichbleibenden Nutzerzahlen wird von Mehreinnahmen von 116.000 € im Jahr ausgegangen.

 

Die Vorlage wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.