Frau Behrendt führt aus, dass Kinder bis 3 Jahre weiterhin freien Eintritt haben und dass die Jahreskarten von den Erhöhungen nicht betroffen sind.

 

Bei gleichbleibenden Besucherzahlen können mit der Gebührenerhöhung jährliche Mehreinnahmen von 97.000 Euro erzielt werden.

 

Herr Dr. Langner erörtert, dass die Prognose der Besucher des Zoos von mehreren Faktoren abhängig ist, wie beispielhaft das Wetter oder andere unvorhersehbare Ereignisse (Seuchen, Krankheiten, etc.).

 

Auf die Nachfrage von Herrn Haack teilt Herr Dr. Langner mit, dass die Rentner in die Kategorie der Ermäßigten etabliert wurden, was die Gebührensenkung für Rentner zur Folge hat.

 

Frau Behrendt fügt an, dass die Übernahme der Rentner in die Kategorie der Ermäßigten die Schnelligkeit an den Kassen verbessern soll.

 

Auf die Äußerung von Frau Corinth merkt Herr Dr. Langner an, dass die Gebührenerhöhungen an die Eintrittsgelder vergleichbarer Einrichtungen angelehnt sind.

 

Herr Leddin hätte eine Erhöhung der Jahreskarten gesehen. Zudem findet er die Erhöhung der Kategorie „Hund“ nicht gerechtfertigt.

 

Herr Dr. Langer entgegnet, dass die Jahreskarten bewusst nicht erhöht wurden, da diese hauptsächlich von Stralsunder/-innen in Anspruch genommen werden, die gleichzeitig für den Zoo werben.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Hofmann erläutert Herr Dr. Langer, dass es keine Jahreskarten für Gruppen oder Unternehmen gibt. Stattdessen gibt es Einrichtungen/ Unternehmen, mit denen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Als Beispiel benennt Herr Dr. Langner die Wohlfahrtseinrichtung.

 

Herr Haack beantragt, die Vorlage B 0045/2023 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Hofmann stellt den Verweisantrag zur Abstimmung.

 

Damit ist die Beschlussvorlage B 0045/2023 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen          0 Gegenstimmen                    0 Stimmenthaltungen