Frau Behrendt teilt mit, dass mit der Änderung der Musikschulgebührensatzung eine Neufassung der Musikschulsatzung angestrebt wird, da die derzeit geltende Fassung aus dem Jahr 1996 stammt. Mit der Neufassung der Musikschulsatzung sollen die bestehenden Grundlagendokumente der Musikschule (Musikschulsatzung und Musikschulordnung) zusammengefasst werden.

 

Die Gebühren im vorliegenden Satzungsentwurf wurden in einem moderaten Rahmen erhöht und dem Gebührendurchschnitt für Musikschulgebühren in Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Frau Behrendt weist darauf hin, dass eine Erhöhung im Bereich der Überlassungsgebühren erfolgt ist.

 

Sofern die Zahl der Schüler/-innen konstant erhalten bleibt, können jährliche Mehreinnahmen i.H.v. 116.000 Euro generiert werden.

 

Herr Spitz geht auf die Zusammenführung und Aktualisierung der Grundlagendokumente ein.

Dabei teilt er mit, dass im vorliegenden Entwurf der Musikschulgebührensatzung neben der Gebührenerhöhung geringfügige Änderungen vorgenommen wurden. Unter anderem ist im Bereich „Tanz“ eine Differenzierung bei den Unterrichtseinheiten vorgenommen worden, die künftig mit unterschiedlichen Gebühren bemessen werden. Weiterhin wurden die Angebote im Bereich „Arbeit im Tonstudio“ aufgrund mangelnder Nachfrage angepasst.

 

Herr Spitz informiert über die Fortführung der Ermäßigungstatbestände sowie über die Anhebung der Ermäßigung für die studienvorbereitende Ausbildung auf 70%.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Haack teilt Herr Spitz mit, dass bei der Gebührenhöhe keine Differenzierung zwischen Stralsunder Schüler/-innen und auswärtigen Schülern erfolgt. 

 

Herr Haack beantragt, die Vorlage B 0043/2023 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Hofmann stellt den Verweisantrag zur Abstimmung.

 

Damit ist die Beschlussvorlage B 0043/2023 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen          0 Gegenstimmen                    0 Stimmenthaltungen