Sitzung: 20.06.2023 Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 0042/2023
Frau Behrendt
erörtert die Umstände zur Erhöhung der vorliegenden Gebührenordnungen. Dabei
bezieht sie sich auf die getätigten Ausführungen des Oberbürgermeisters in der
Bürgerschaftssitzung am 15.06.2023.
Als entscheidenden
Grund für die Erhöhungen benennt Frau Behrendt die massiven Preissteigerungen
besonders in den Bereichen Überwachung, Reinigung, Unterhaltung und
Instandsetzung. In diesen Bereichen sind Preissteigerungen von bis zu 33 % zu
vernehmen. Hinzu kommen für das Jahr 2024 gesteigerte Personalkosten.
Frau Behrendt
beziffert die Mehreinnahmen aus den vorgestellten Gebührenerhöhungen auf
220.000 Euro, sofern die Besucher-/ Nutzerzahlen konstant bleiben.
Darüber hinaus
informiert sie, dass Gebührenerhöhungen in weiteren Bereichen vorgesehen sind,
beispielsweise im Bereich Sport.
In Bezug auf die
kulturellen Einrichtungen merkt Frau Behrendt an, dass die Gebührenanpassung
des Stralsund Museums im Rahmen der Wiedereröffnung erfolgen wird.
Prämisse bei der
Erarbeitung der Gebührenerhöhungen stellte das Aufrechterhalten der bestehenden
Angebote dar.
Außerdem betont
Frau Behrendt, dass die Erhöhungen moderat an Gebühren vergleichbarer
Einrichtungen angelehnt wurden.
Die angepasste
Gebührenordnung der Musikschule soll laut Frau Behrendt bei positiver
Beschlussfassung zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 in Kraft treten. Die
Gebührenordnungen des Zoos, des Stadtarchives sowie der Stadtbibliothek sollen
zum 01.11.2023 rechtsverbindlich werden.
Im Anschluss der
Einführung stellt Frau Behrendt die Beschlussvorlage B 0042/2023 vor. Sie
informiert, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre die Leistungen der
Stadtbibliothek weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen können. Lediglich die
Jahreskarten, Familienkarten und Säumnisentgelte wurden im vorliegenden Entwurf
erhöht. Mit diesen Erhöhungen können bei gleichbleibender Inanspruchnahme
Mehreinnahmen in Höhe von 4.200 Euro erzielt werden.
Herr Haack
beantragt, die Vorlage B 0042/2023 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
Herr Hofmann stellt
den Verweisantrag zur Abstimmung.
Damit ist die
Beschlussvorlage B 0042/2023 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 1 Stimmenthaltung