Frau Behrendt erörtert die Umstände zur Erhöhung der vorliegenden Gebührenordnungen. Dabei bezieht sie sich auf die getätigten Ausführungen des Oberbürgermeisters in der Bürgerschaftssitzung am 15.06.2023.

 

Als entscheidenden Grund für die Erhöhungen benennt Frau Behrendt die massiven Preissteigerungen besonders in den Bereichen Überwachung, Reinigung, Unterhaltung und Instandsetzung. In diesen Bereichen sind Preissteigerungen von bis zu 33 % zu vernehmen. Hinzu kommen für das Jahr 2024 gesteigerte Personalkosten.

Frau Behrendt beziffert die Mehreinnahmen aus den vorgestellten Gebührenerhöhungen auf 220.000 Euro, sofern die Besucher-/ Nutzerzahlen konstant bleiben.

 

Darüber hinaus informiert sie, dass Gebührenerhöhungen in weiteren Bereichen vorgesehen sind, beispielsweise im Bereich Sport.

 

In Bezug auf die kulturellen Einrichtungen merkt Frau Behrendt an, dass die Gebührenanpassung des Stralsund Museums im Rahmen der Wiedereröffnung erfolgen wird.

 

Prämisse bei der Erarbeitung der Gebührenerhöhungen stellte das Aufrechterhalten der bestehenden Angebote dar.

Außerdem betont Frau Behrendt, dass die Erhöhungen moderat an Gebühren vergleichbarer Einrichtungen angelehnt wurden.

 

Die angepasste Gebührenordnung der Musikschule soll laut Frau Behrendt bei positiver Beschlussfassung zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 in Kraft treten. Die Gebührenordnungen des Zoos, des Stadtarchives sowie der Stadtbibliothek sollen zum 01.11.2023 rechtsverbindlich werden.

 

Im Anschluss der Einführung stellt Frau Behrendt die Beschlussvorlage B 0042/2023 vor. Sie informiert, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre die Leistungen der Stadtbibliothek weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen können. Lediglich die Jahreskarten, Familienkarten und Säumnisentgelte wurden im vorliegenden Entwurf erhöht. Mit diesen Erhöhungen können bei gleichbleibender Inanspruchnahme Mehreinnahmen in Höhe von 4.200 Euro erzielt werden.

 

Herr Haack beantragt, die Vorlage B 0042/2023 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Hofmann stellt den Verweisantrag zur Abstimmung.

 

Damit ist die Beschlussvorlage B 0042/2023 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen          0 Gegenstimmen                         1 Stimmenthaltung