Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Situation der Löschwasserversorgung im Stadtgebiet?

 

2.    War beim Feuerwehreinsatz am 04.05.23 in Knieper West zu jederzeit die Löschwasserversorgung ausreichend sichergestellt?

 

3.    Gibt es für das gesamte Stadtgebiet ein Löschwasserkonzept? Wenn ja, wann wurde dieses zuletzt überarbeitet? Wenn nein, warum nicht?

 

Herr Tanschus beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 3.:

Es besteht ein Löschwasservertrag zwischen der Hansestadt Stralsund und der REWA, um die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. Zur angemessenen Löschwasserversorgung wurden differenzierte Löschwasserbedarfe in Abhängigkeit der örtlichen Bebauungsarten definiert. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete der Hansestadt Stralsund erfolgt die Bereitstellung des Löschwassers somit über das Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung mittels der eingebauten Hydranten als abhängige Löschwasserversorgung.

Die Hydranten werden durch die REWA vertragsgemäß in vorgegebenen Intervallen geprüft und gewartet. Dabei wird auch die maximal mögliche Entnahmemenge dokumentiert.

 

Das zusammenhängende Stadtgebiet ist damit auch nach Aussage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes jeweils gut versorgt. Es sind in Einzelfällen jedoch lange Wegstrecken zwischen Hydranten und der Einsatzstelle zu berücksichtigen. Dies wird durch vorgehaltene Fahrzeugtechnik kompensiert. Die Löschwasserversorgung wird laufend zwischen der REWA und der Feuerwehr abgestimmt und im Rahmen von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen oder Neubauvorhaben wird jeweils der Löschwasserbedarf seitens der Feuerwehr geprüft bzw. definiert.

 

zu 2.:

In unmittelbarer Nähe zum Brandobjekt befinden sich ausreichend Hydranten, sodass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Minderversorgung mit Löschwasser kam.

 

Herr Miseler erklärt den Hintergrund der Anfrage. So sei es beim Brand am 04.05.2023 zu weiträumigen Absperrungen zur Löschwasserversorgung gekommen.

 

Herr Tanschus führt aus, dass die durch die Polizei vorgenommenen Absperrungen im Zusammenhang mit der Rauchgasentwicklung standen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.