Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wurden dem jetzigen Eigentümer des Rügendammbahnhofs Auflagen zur Bestandssicherung vor Einsturz, Witterungseinfluss und Vandalismus des Gebäudes auferlegt und wenn ja, wann?

2.       Wenn ja, welche Fristen wurden für die Umsetzung der Maßnahmen auferlegt?

3.       Wie wird die Umsetzung der Maßnahmen überwacht?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

 

Die Verwaltung steht weiterhin im engen Kontakt mit dem Eigentümer.

Dazu gab es am 22. Februar 2023 eine Aufforderung per Mail an den Eigentümer zur Sicherung des Objektes. Der Bauherr wies in seiner Antwort auf eine zeitnahe Einreichung eines Bauantrags zur Sanierung des Gebäudes hin. Der Bauantrag wurde Ende April eingereicht und befindet sich gegenwärtig in Bearbeitung bei der Bauaufsicht.

Die denkmalfachliche Beurteilung des Bauantrags wurde am 03. Mai 2023 beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V zur notwendigen Herstellung des Einvernehmens mit der Fachbehörde eingereicht. Dazu gab es am 23. Mai 2023 einen Ortstermin mit Begehung des Objektes, an dem eine Vertreterin des Landesamtes, der Eigentümer, das Planungsbüro und die Untere Denkmalschutzbehörde teilnahmen. Der Termin diente der Feststellung des gegenwärtigen Zustands und der Präzisierung der Sanierungsauflagen. Im Ergebnis der dort getroffenen Einschätzung und der schriftlichen Stellungnahme des Landesamtes fand am 08. Juni 2023 eine gemeinsame Beratung mit dem Planungsbüro, der Bauaufsicht und der Unteren Denkmalschutzbehörde statt, die der Erteilung der Baugenehmigung diente.

Der Baubeginn soll zeitnah nach Vorliegen der Baugenehmigung erfolgen.

Eine Einsturzgefahr des Gebäudes besteht gegenwärtig nicht.

 

 

Bezüglich der Einreichung des Bauantrages erfragt Frau Kothe-Woywode, ob der Antrag nicht schon im März eingegangen ist, denn so hat sie das aus einer vorherigen Antwort zu einer Anfrage entnommen. Außerdem hinterfragt sie die Einsturzgefahr des Gebäudes und die damit zusammenhängende Gefährdung von Personen.

 

Herr Dr. Raith erläutert, dass die Baustelle entsprechend gesichert ist und eine Gefährdung für Personen ausgeschlossen sein sollte.

Der Bauantrag ist schon früher eingegangen. Jedoch gab es auch noch Änderungen und Nachforderungen seitens der Verwaltung, z.B. Brandschutzkonzept.

 

Frau Kothe-Woywode erkundigt sich nach den derzeitigen Auflagen.

 

Herr Dr. Raith verweist auf das Erhaltungsgebot nach Denkmalrecht. Aus seiner Sicht sei die Erteilung der Baugenehmigung sinnvoller als die Vorgabe weiterer Auflagen.

 

Frau Fechner bittet um Aufklärung zur zukünftigen Nutzung des Gebäudes.

 

Herr Dr. Raith teilt mit, dass ein Beherbergungsbetrieb mit Gastronomie im Erdgeschoss geplant ist.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.