Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welche Ampeln im Stadtgebiet sind induktionsgesteuert, und mit welchem Zweck hat die Verwaltung diesen Weg gewählt?

2.    Wie wird bei Kreuzungen mit induktionsgesteuerten Ampeln der Radverkehr mit eingebunden und berücksichtigt?

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Im Stadtgebiet sind 28 Lichtsignalanlagen installiert. Bei 15 Lichtsignalanlagen kommen Induktionsschleifen zum Einsatz. Die Induktionsschleifen dienen der verkehrsabhängigen Steuerung des Verkehrs an Kreuzungen. Wird z. B. über eine Induktionsschleife ein erhöhtes Verkehrsaufkommen detektiert, so werden die Freigabezeiten für die entsprechenden Fahrtrichtungen innerhalb von vorgegebenen Grenzwerten verlängert. Häufig werden dabei die Signalprogramme so gesteuert, dass die Hauptrichtung dauerhaft „grün“ angezeigt bekommt, und die Nebenrichtungen über die Induktionsschleife „grün“ anfordern. Im Falle einer Störung in der Induktionsschleife schaltet die Anlage in ein Festzeitprogramm um, welches sämtlichen Nebenrichtungen eine Freigabezeit pro Umlauf zuweist.

 

Bei Induktionsschleifen kann in der Tat das Problem entstehen, dass Fahrräder von der Induktionsschleife nicht erkannt werden und dadurch nicht „grün“ anfordern können. Ist dies der Fall, kann die Sensibilität der Induktionsschleife nachgeregelt werden. Ist dies auch nicht erfolgreich, kann auch die Induktionsschleife durch eine Thermokamera ersetzt werden, die die Radfahrer zuverlässig detektiert. Aus diesem Grund wurde beispielweise in der Gerhart-Hauptmann-Str. die Induktionsschleife durch eine Thermokamera ersetzt.

 

Die Verwaltung verfolgt im Stadtgebiet den Ansatz, dass auch der Radverkehr auf der Fahrbahn die Möglichkeit hat, an den Lichtsignalanlagen grün anfordern zu können.

 

Herr Danter regt an, dass die Linksabbiegespur am Arbeitsamt aus Richtung Bahnhof kommend hinsichtlich der Sensibilität der Induktionsschleife geprüft wird.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.