Anfrage:
1. Welche Ampeln im Stadtgebiet sind induktionsgesteuert, und mit welchem Zweck hat die Verwaltung diesen Weg gewählt?
2. Wie wird bei Kreuzungen mit induktionsgesteuerten Ampeln der Radverkehr mit eingebunden und berücksichtigt?
Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:
zu 1. und 2.:
Im
Stadtgebiet sind 28 Lichtsignalanlagen installiert. Bei 15 Lichtsignalanlagen
kommen Induktionsschleifen zum Einsatz. Die Induktionsschleifen dienen der
verkehrsabhängigen Steuerung des Verkehrs an Kreuzungen. Wird z. B. über eine
Induktionsschleife ein erhöhtes Verkehrsaufkommen detektiert, so werden die
Freigabezeiten für die entsprechenden Fahrtrichtungen innerhalb von
vorgegebenen Grenzwerten verlängert. Häufig werden dabei die Signalprogramme so
gesteuert, dass die Hauptrichtung dauerhaft „grün“ angezeigt bekommt, und die
Nebenrichtungen über die Induktionsschleife „grün“ anfordern. Im Falle einer
Störung in der Induktionsschleife schaltet die Anlage in ein Festzeitprogramm
um, welches sämtlichen Nebenrichtungen eine Freigabezeit pro Umlauf zuweist.
Bei
Induktionsschleifen kann in der Tat das Problem entstehen, dass Fahrräder von
der Induktionsschleife nicht erkannt werden und dadurch nicht „grün“ anfordern
können. Ist dies der Fall, kann die Sensibilität der Induktionsschleife
nachgeregelt werden. Ist dies auch nicht erfolgreich, kann auch die
Induktionsschleife durch eine Thermokamera ersetzt werden, die die Radfahrer
zuverlässig detektiert. Aus diesem Grund wurde beispielweise in der
Gerhart-Hauptmann-Str. die Induktionsschleife durch eine Thermokamera ersetzt.
Die
Verwaltung verfolgt im Stadtgebiet den Ansatz, dass auch der Radverkehr auf der
Fahrbahn die Möglichkeit hat, an den Lichtsignalanlagen grün anfordern zu
können.
Herr Danter regt an, dass die Linksabbiegespur am Arbeitsamt aus Richtung Bahnhof kommend hinsichtlich der Sensibilität der Induktionsschleife geprüft wird.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.