Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Ackerrandstreifen und Äcker der im Eigentum der Hansestadt befindlichen Flächen für die Anlage von Hecken und anderen Landschaftselementen genutzt werden können.

Darüber hinaus ist es auch bei bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen möglich, diese mit weiteren Anpflanzungen nachzurüsten und sich dies anerkennen zu lassen. Auch das soll Teil der Prüfung sein. Das Prüfergebnis zum vorliegenden Antrag wird dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.

 

 


Frau Kümpers erläutert den Antrag ausführlich.

Es ist wichtig, dass Landwirten und Landwirtinnen Bäume und Hecken oder auch Biotope nicht von der förderfähigen Fläche abgezogen werden bzw. diese zu etablieren. Das Pflanzen von Hecken als Ausgleichsmaßnahme hat viele positive Aspekte, die miteinander verknüpft werden sollten.

 

Frau Kümpers bitte um Zustimmung.

 

Frau Bartel hält den Antrag für sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass die Pflanzungen und Pflege kontrolliert werden.

 

Dazu erklärt Frau Kümpers, dass zur Pflege immer derjenige verpflichtet ist, der für die Ausgleichsmaßnahme zu sorgen hat.

 

Herr Bauschke fragt, ob durch die Hecken nicht die Blühstreifen verschwinden, die zum einen für Biodiversität und zum anderen auch zu einer Verschönerung beitragen. 

 

Frau Kümpers führt aus, dass landwirtschaftliche Betriebe angehalten sind, ökologische Vorrangflächen anzulegen (Blühstreifen). Die Hecken sollen aber nicht von den Landwirten und Landwirtinnen angepflanzt werden, sondern von Investoren, die zu Ausgleichsmaßnehmen verpflichtet sind.

Die Äcker würden von Heckenpflanzungen profitieren und es würde ein schöneres Landschaftsbild entstehen. 

 

Aufgrund des vorhanden Klärungsbedarfs beantragt Herr Quintana Schmidt die Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung.

 

Herr Danter ist der Auffassung, dass die Verweisung eines Prüfauftrages in den Fachausschuss wenig Sinn macht.

 

Herr Dr. Zabel stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Das Prüfergebnis zum vorliegenden Antrag wird dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.

 

Herr Quintana Schmidt zieht den Verweisungsantrag daraufhin zurück. Frau Kümpers signalisiert, die von Herrn Dr. Zabel beantragte Änderung in ihren Antrag mit aufzunehmen.

 

Herr Schulz stellt den Antrag mit der Änderung zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen