Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 25.1 „Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“ wird das Verfahren zur 1. Änderung gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.

 

2. Der ca. 4,3 ha große Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.1 „Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“ entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 25.1. Er wird begrenzt

- im Norden durch ein allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 29 "Wohngebiet Ehemalige Zuckerfabrik im Stadtteil Frankenvorstadt"

- im Osten durch gewerblich genutzte Flächen, u.a. Produktionsstätten der Möbelwerke an der Greifswalder Chaussee,

- im Süden durch die Ortsumgehung (B96)

- im Westen durch Flächen der DB und der Stralsunder Wohnungsgesellschaft am Bahnweg.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Stralsund, Flur 35: Flurstücke 116 ganz und 99/ 1 und 115 teilweise, Flur 36 Flurstücke 4/5, 4/12, 4/13, 5/2, 8/5, 8/6, 9/4, 15/1, 17/7, 17/8, 17/9, 17/13, 17/15, 17/17, 94/1, 94/2, 95-106, 109, 109, 111-1158, 119/1, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 122 ganz und 5/1, 21/8, 107 teilweise.

 

3. Es sollen die Arten der baulichen Nutzung dahingehend angepasst werden, dass sie der Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes entsprechen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Einstimmig beschlossen