Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 25.1 „Bereich
der ehemaligen Ölspaltanlage“ wird das Verfahren zur 1. Änderung gemäß § 1 Abs.
8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
2. Der ca. 4,3 ha große Geltungsbereich der 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 25.1 „Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“ entspricht
dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 25.1. Er
wird begrenzt
- im Norden durch ein
allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 29 "Wohngebiet Ehemalige
Zuckerfabrik im Stadtteil Frankenvorstadt"
- im Osten durch gewerblich
genutzte Flächen, u.a. Produktionsstätten der Möbelwerke an der Greifswalder
Chaussee,
- im Süden durch die
Ortsumgehung (B96)
- im Westen durch Flächen der DB
und der Stralsunder Wohnungsgesellschaft am Bahnweg.
Der Geltungsbereich umfasst
folgende Flurstücke der Gemarkung Stralsund, Flur 35: Flurstücke 116 ganz und
99/ 1 und 115 teilweise, Flur 36 Flurstücke 4/5, 4/12, 4/13, 5/2, 8/5, 8/6,
9/4, 15/1, 17/7, 17/8, 17/9, 17/13, 17/15, 17/17, 94/1, 94/2, 95-106, 109, 109,
111-1158, 119/1, 119/2, 120, 121/1, 121/2, 122 ganz und 5/1, 21/8, 107
teilweise.
3. Es sollen die Arten der baulichen Nutzung dahingehend
angepasst werden, dass sie der Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes
entsprechen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen