Anfrage:
1. Sind die kürzlich fertiggestellten ca. ein Dutzend weiteren Parkplätze auf dem Gelände des ehemaligen Pionierhauses bereits in der ursprünglichen Baugenehmigung für das Vorhaben enthalten gewesen? Wenn nein, auf welcher baurechtlichen Genehmigung begründet sich dann der Bau weiterer Parkplätze?
2. Mussten weitere Bäume für das Bauvorhaben gefällt werden, und welche Ausgleichmaßnahmen sind in diesem Fall angeordnet worden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um eine weitere Versiegelung im Bereich der Gartenanlage auszuschließen?
Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:
zu 1.:
Nein, die kürzlich
fertiggestellten Parkplätze waren nicht in der alten Baugenehmigung enthalten.
Diese orientierte sich an der damals gültigen Stellplatzsatzung der Hansestadt
Stralsund und sah für die Nutzung des Sanitätshauses 6 Stellplätze und des GYM
15 Stellplätze vor. Die Stellplatzsatzung allgemein geht vom zu erwartenden Zu-
und Abfahrtsverkehr aus und basiert auf Richtwerten.
Zwischenzeitlich
wurde jedoch von den Sportlerinnen und Sportlern angemerkt, dass es zu
Stoßzeiten im GYM nicht genug Stellplätze geben würde. Darauf haben die
Bauherren reagiert und zunächst im Umfeld Abstellflächen für Pkw gesucht. Da
die Suche erfolglos blieb, wurde im August letzten Jahres ein Bauantrag für die
Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage gestellt. In enger Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wurde daraufhin im November die
Baugenehmigung für weitere 13 Stellplätze erteilt und in diesem Frühjahr ausgeführt.
zu 2.:
Für die Erweiterung
der Stellplätze wurden keine Bäume gefällt und es waren dementsprechend auch
keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
zu 3.:
Die Gartenanlage
unterliegt keinem (denkmal- oder naturschutz-) rechtlichen Schutz, der eine
weitere Versiegelung ausschließen würde.
Frau Kindler dankt für die Beantwortung.
Herr Danter erfragt, ob der Bauantrag auf die Versiegelung der Fläche orientiert oder Versickerungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Herr Dr. Raith merkt an, dass bei Parkplätzen normalerweise Versickerungsflächen angelegt werden.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.