Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Warum sind etwa 30 Alleebäume an der Reiferbahn gefällt worden?

2.    Sind die Fällungen zuvor mit den Vorgaben des Alleenerlasses M-V vom 18.12.2015 abgeglichen worden, wie es Ziff. 1 auch für Kommunen empfiehlt und wenn ja, worin bestand die Hauptproblematik der Prüfung?

3.    Ist zuvor der BUND als federführender Verband für Alleenschutz (Ziff. 7 des Alleenerlasses) beteiligt worden und ist in den Alleenfonds eingezahlt worden?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Fällung Alleebäume an der Reiferbahn wurde aufgrund der derzeitigen Sanierung der Straßen in Form eines grundhaften Ausbaus vorgenommen.

 

zu 2.:

Während des Planungsprozesses wurden die Bäume hinsichtlich der Möglichkeit eines Baumerhalts überprüft. Dafür wurde durch die Untere Naturschutzbehörde ein Baumgutachten eines unabhängigen Sachverständigen gefordert. Im Ergebnis des Baumgutachtens war festzustellen, dass unter gleichbleibenden Standortbedingungen, also ohne Baumaßnahme, ein Erhalt der Bäume noch rund 20 Jahre möglich wäre. Dies allerdings mit erheblich kostenintensiverer Pflege als bisher.

Durch die Baumaßnahme und den damit verbundenen Tiefbau sowie die komplette Neuanlage der Grünfläche am Anger waren zusätzlich umfangreiche Wurzeleingriffe vorzunehmen. Schon der Ausbau der vorhandenen Leitungen hätte aufgrund deren Lage im Kronentraufbereich der Bäume zu unvermeidlichen Schäden geführt.

Die langastige, im Alter statisch kritische Wuchsform der Spitzahorne, diverse Vorschäden und die damit verbundenen intensiven Pflegearbeiten zur Gewähr der Verkehrssicherheit führten in ihrer Gesamtheit zur Zustimmung der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, 41 Alleebäume, davon 11 Altbäume und 30 Jungbäume, sowie 8 Einzelbäume in der Grünanlage fällen zu dürfen. Mit der Fällgenehmigung wurde die Pflanzung von 83 Ersatzbäumen beauflagt. Davon sollen 70 Bäume als Allee neu und 13 Bäume an anderer Stelle gepflanzt werden.

 

zu 3.:

Das Beteiligungsverfahren der anerkannten Naturschutzverbände bei beteiligungspflichtigen Genehmigungen nach NatSchAG M-V wird durch die Unteren Naturschutzbehörden durchgeführt. Der BUND ist durch die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Ausnahmeantrages beteiligt worden. Der BUND hat jedoch nach hiesiger Kenntnis keine Stellungnahme zum Sachverhalt abgegeben.

In den Alleenfonds wird nicht eingezahlt, da die erforderlichen Ersatzbaumpflanzungen gemäß naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung in größerer Baumanzahl als bisher weitgehend direkt am Standort erfolgen werden.

 

Frau Kümpers erkundigt sich nach dem Zeitraum für die Pflanzung der Bäume.

 

Herr Dr. Raith führt aus, dass die Pflanzung in der ersten Pflanzperiode nach Fertigstellung der Baumaßnahme vorgenommen wird.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.