Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe, im Stadtteil Freienlande gelegene Plangebiet soll entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Das ca. 26,1 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 346/1, 347, 348, 349/1 (tw), 350/1 (tw), 351, 352, 353, 354 (tw), 355/1, 355/2 der Flur, Gemarkung Grünhufe.

 

2. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

 

3. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000, soll für die ca. 26,1 ha große Teilfläche westlich der Straße Freienlande und nördlich der Bahnstrecke Stralsund-Rostock geändert werden. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan anteilig als Fläche für eine Waldentwicklung und überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft soll entsprechend der geplanten Nutzung geändert werden in eine Sonderbaufläche „Regenerative Energie - Solar“.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen