Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtgebiet Grünhufe, im Stadtteil Freienlande
gelegene Plangebiet soll entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden. Das ca. 26,1 ha große
Plangebiet umfasst die Flurstücke 346/1, 347, 348, 349/1 (tw), 350/1 (tw), 351, 352, 353, 354 (tw), 355/1,
355/2 der Flur, Gemarkung Grünhufe.
2. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen
Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“, um die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
3. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit
Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000,
soll für die ca. 26,1 ha große Teilfläche westlich der Straße Freienlande und
nördlich der Bahnstrecke Stralsund-Rostock geändert werden. Die bisherige
Darstellung im Flächennutzungsplan anteilig als Fläche für eine Waldentwicklung
und überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft soll entsprechend der
geplanten Nutzung geändert werden in eine Sonderbaufläche „Regenerative Energie
- Solar“.
4. Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen