Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die ca. 91 Meter lange Teilfläche des öffentlichen Verkehrsraumes zwischen der Kreuzung Mönchstraße/Apollonienmarkt bis zur Einmündung Mönchstraße/ Böttcherstraße in der Gemarkung, Stralsund, Flur 19, Flurstück 20 anteilig, wird gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie folgt beschränkt:

·         jeweils ganztäglich auf den Benutzerkreis Fußgänger und

·         jeweils frei von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr für den öffentlichen Rad- und Lieferverkehr (vgl. Anlage Lageplan).

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen