Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die ca. 91 Meter lange Teilfläche des öffentlichen Verkehrsraumes zwischen der Kreuzung Mönchstraße/Apollonienmarkt bis zur Einmündung Mönchstraße/ Böttcherstraße in der Gemarkung, Stralsund, Flur 19, Flurstück 20 anteilig, wird gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wie folgt beschränkt:
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jeweils ganztäglich auf den Benutzerkreis Fußgänger und
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jeweils frei von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr für den öffentlichen Rad- und
Lieferverkehr (vgl. Anlage Lageplan).
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen