Die Bürgerschaft beschließt die Bewohnerparkgebührenordnung für die Bewohnerparkzonen der Hansestadt Stralsund gemäß Anlage 1 einschließlich des Beschlusses 2023-VII-06-1131. 


Frau Quintana Schmidt verliest den nochmals angepassten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD mit folgendem Wortlaut:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt nachstehende Änderung zur Vorlage:

(Bewohnerparkgebührenordnung)
Vorlage: B 0005/2023

1. Der §1 „Geltungsbereich“ wird erweitert um die städtisch bewirtschafteten Parkflächen in der Altstadt, Frankendamm und Frankenwall. Ausgenommen sind die Parkhäuser. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt für die zukünftige Anwohnerparkplatznutzung auf der Schützenbastion der Bürgerschaft zeitgerecht Vorschläge vorzulegen.

 

Frau Quintana Schmidt erörtert den Änderungsantrag detailliert. Als Begründung führt sie unter anderem an, dass eine derartige Erhöhung der Gebühren aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und ohne Gegenleistung für die Bewohnenden mit Parkausweis nicht gerechtfertigt sei.

Frau Quintana Schmidt erachtet die in der Bevölkerung verbreitete und standhafte Beurteilung über Bewohner der Innenstadt als nicht hinnehmbar und betont, dass in der Innenstadt verschiedene Bevölkerungsschichten wohnhaft sind.

Um die Gebührenerhöhung zu rechtfertigen, sieht der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD die Ausweitung der zum Bewohnerparken bestimmten Flächen vor, indem die städtisch bewirtschafteten Flächen dem Bewohnerparken zur Verfügung stehen.

 

Herr Haack reflektiert, dass der Bevölkerungsanstieg der Innenstadt in den vergangenen Jahren auf die vorgehaltenen attraktiven Angebote zurückzuführen ist. Mit der vorliegenden Gebührenordnung wird laut Herrn Haack kein attraktives Angebot geschaffen. Vielmehr sieht er mit Blick auf die kommenden Jahre eine Verschlechterung, da Bewohnerparkplätze wegfallen. Zudem befürchtet er, dass einige Bewohner mit der drastischen Erhöhung der Gebühren überfordert sein werden.

Herr Haack erachtet den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD als nicht zielführend, da es bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Anwohnende möglich ist, am Abend auf den bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt zu parken. Außerdem hätte er eine Anpassung der Parkgebühren sowie der Handwerkerausweise insgesamt begrüßt.

 

Frau Quintana Schmidt konkretisiert den Änderungsantrag ihrer Fraktion. Demnach sollen auch tagsüber die bewirtschafteten Parkplätze in der Innenstadt durch Bewohner mit entsprechendem Parkausweis genutzt werden können.

 

Herr Dr. Zabel teilt mit, dass die Fraktion CDU/FDP ein überarbeitetes Parkraumkonzept mit verschiedenen Teilen befürwortet hätte. In diesem überarbeiteten Parkraumkonzept hätte die Fraktion CDU/FDP eine Neuregelung des Handwerkerparkens gesehen.

Im Weiteren geht Herr Dr. Zabel auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD ein. Dabei erteilt er seinen Zuspruch für die Ausweitung des Bewohnerparkens auf die Bereiche Frankenwall und Frankendamm.

Formal empfiehlt Herr Dr. Zabel die Teilung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE./SPD. Demnach sollte Punkt 1 als Änderung der Gebührenordnung abgestimmt werden. Der Punkt 2 sollte konkretisiert und als zusätzlicher Antrag beschlossen werden, der eine konkrete Frist zur Vorlage der Vorschläge durch die Verwaltung enthält.

In diesem Zusammenhang möchte Herr Dr. Zabel von der Verwaltung erfahren, welcher Zeitraum als Frist zur Vorlage von Vorschlägen realisierbar wäre.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow regt an, zunächst die Änderungsanträge der Fraktionen zu hören und die Sitzung im Anschluss kurz zu unterbrechen. Er macht darauf aufmerksam, dass die offene Formulierung „zeitgerecht“ im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD zur Folge hätte, dass die Satzung vorerst keine Gültigkeit erreicht. Aus diesem Grund liegen seitens der Verwaltung Ideen zur Benennung einer konkreten Frist vor, die im Anschluss aller Änderungsanträge vorgetragen werden könnten.

 

Herr Kuhn bittet zu berücksichtigen, dass die Gebühren im Außenbereich der Altstadt und besonders für Privatparkplätze deutlich höher sind, als die hier vorgeschlagenen 108 Euro. Er bringt die Wichtigkeit eines einheitlichen Gesamtkonzeptes zur Regelung der Parkplatzgebühren in Stralsund zum Ausdruck.

 

Im Namen seiner Fraktion Bürger für Stralsund spricht Herr Linder sich für eine Erhöhung der Bewohnerparkgebühren aus, betont jedoch, dass die Erhöhung moderat sein muss.

Herr Lindner trägt den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund vor. Demnach sollte §5 Absatz 1 der Bewohnerparkgebührenordnung wie folgt lauten:

„Die Höhe der Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr beträgt

online 52 Euro und bei der Behörde vor Ort 54 Euro sowie für sechs Monate online 36 Euro und bei der Behörde vor Ort 37 Euro.“

 

Frau Kothe-Woywode teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN/ DIE PARTEI dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD zustimmen könnte, sofern die Punkte 1 und 2 geteilt werden und Punkt 2 konkretisiert wird.

 

Herr Quintana Schmidt informiert, dass seine Fraktion dem Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund in dem Maß nicht zustimmen wird, da für die Einwohner kein Vorteil generiert wird.

 

Herr Danter verdeutlicht, dass die Bewohnerparkgebührenordnung eine Privilegierung der Bewohner der Altstadt darstellt und somit grundsätzlich zugunsten der Bewohnenden ausfällt. Aus seiner Sicht sind 108 Euro im Gegensatz zu den Gebühren in anderen Stadtteilen oder in anderen Städten durchaus moderat.

 

Herr Schulz stellt fest, dass keine weiteren Änderungsanträge vorliegen und leitet in die Auszeit ein.

 

Auszeit 18:05 Uhr bis 18:27 Uhr

 

Herr Schulz verliest den Änderungsantrag der Fraktion für Bürger für Stralsund, welcher den §5 Absatz 1 der Bewohnerparkgebührenordnung wie folgt ändert:

 

„Die Höhe der Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr beträgt

online 52 Euro und bei der Behörde vor Ort 54 Euro sowie für sechs Monate online 36 Euro und bei der Behörde vor Ort 37 Euro.“

 

Herr Schulz stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Im Weiteren verliest Herr Schulz den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD, welcher den §1 Geltungsbereich wie folgt ändern würde:

 

Diese Gebührenordnung regelt die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in den städtischen Quartieren der Hansestadt Stralsund, die als Bewohnerparkgebiete nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgewiesen und gekennzeichnet sind sowie in den städtisch bewirtschafteten Flächen in der Altstadt, Frankendamm und Frankenwall. Ausgenommen sind die Parkhäuser.

 

Herr Schulz stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2023-VII-06-1131

 

 

Herr Schulz stellt die Beschlussvorlage B 0005/2023 mit der beschlossenen Änderung zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2023-VII-06-1132

 

 

Anschließend bezieht Herr Schulz sich auf den Zusatzantrag, welcher sich aus Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE./ SPD ergibt.

 

Auf Anregung von Herrn Dr. Zabel wird „zeitgerecht“ durch „bis zum Jahresende 2023“ ersetzt.

 

Herr Schulz hält fest, dass der Inhalt des Zusatzantrages wie folgt lautet:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt für die zukünftige Anwohnerparkplatznutzung auf der Schützenbastion der Bürgerschaft bis zum Jahresende 2023 Vorschläge vorzulegen.“

 

Herr Schulz bringt den Zusatzantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2023-VII-06-1133

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen