Die Bürgerschaft beschließt die Bewohnerparkgebührenordnung für die Bewohnerparkzonen der Hansestadt Stralsund gemäß Anlage 1 einschließlich des Beschlusses 2023-VII-06-1131.
Frau Quintana
Schmidt verliest den nochmals angepassten Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE./SPD mit folgendem Wortlaut:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt nachstehende Änderung zur Vorlage:
(Bewohnerparkgebührenordnung)
Vorlage: B 0005/2023
1. Der §1 „Geltungsbereich“ wird erweitert
um die städtisch bewirtschafteten Parkflächen in der Altstadt, Frankendamm und
Frankenwall. Ausgenommen sind die Parkhäuser.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für die
zukünftige Anwohnerparkplatznutzung auf der Schützenbastion der Bürgerschaft
zeitgerecht Vorschläge vorzulegen.
Frau Quintana
Schmidt erörtert den Änderungsantrag detailliert. Als Begründung führt sie
unter anderem an, dass eine derartige Erhöhung der Gebühren aufgrund der
allgemeinen Preissteigerungen und ohne Gegenleistung für die Bewohnenden mit
Parkausweis nicht gerechtfertigt sei.
Frau Quintana
Schmidt erachtet die in der Bevölkerung verbreitete und standhafte Beurteilung
über Bewohner der Innenstadt als nicht hinnehmbar und betont, dass in der
Innenstadt verschiedene Bevölkerungsschichten wohnhaft sind.
Um die
Gebührenerhöhung zu rechtfertigen, sieht der Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE./SPD die Ausweitung der zum Bewohnerparken bestimmten Flächen vor, indem
die städtisch bewirtschafteten Flächen dem Bewohnerparken zur Verfügung stehen.
Herr Haack
reflektiert, dass der Bevölkerungsanstieg der Innenstadt in den vergangenen
Jahren auf die vorgehaltenen attraktiven Angebote zurückzuführen ist. Mit der
vorliegenden Gebührenordnung wird laut Herrn Haack kein attraktives Angebot
geschaffen. Vielmehr sieht er mit Blick auf die kommenden Jahre eine
Verschlechterung, da Bewohnerparkplätze wegfallen. Zudem befürchtet er, dass
einige Bewohner mit der drastischen Erhöhung der Gebühren überfordert sein
werden.
Herr Haack erachtet
den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD als nicht zielführend, da es
bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Anwohnende möglich ist, am Abend auf
den bewirtschafteten Parkplätzen der Stadt zu parken. Außerdem hätte er eine
Anpassung der Parkgebühren sowie der Handwerkerausweise insgesamt begrüßt.
Frau Quintana
Schmidt konkretisiert den Änderungsantrag ihrer Fraktion. Demnach sollen auch
tagsüber die bewirtschafteten Parkplätze in der Innenstadt durch Bewohner mit
entsprechendem Parkausweis genutzt werden können.
Herr Dr. Zabel
teilt mit, dass die Fraktion CDU/FDP ein überarbeitetes Parkraumkonzept mit
verschiedenen Teilen befürwortet hätte. In diesem überarbeiteten
Parkraumkonzept hätte die Fraktion CDU/FDP eine Neuregelung des
Handwerkerparkens gesehen.
Im Weiteren geht
Herr Dr. Zabel auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD ein. Dabei
erteilt er seinen Zuspruch für die Ausweitung des Bewohnerparkens auf die
Bereiche Frankenwall und Frankendamm.
Formal empfiehlt
Herr Dr. Zabel die Teilung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE./SPD.
Demnach sollte Punkt 1 als Änderung der Gebührenordnung abgestimmt werden. Der
Punkt 2 sollte konkretisiert und als zusätzlicher Antrag beschlossen werden, der
eine konkrete Frist zur Vorlage der Vorschläge durch die Verwaltung enthält.
In diesem
Zusammenhang möchte Herr Dr. Zabel von der Verwaltung erfahren, welcher
Zeitraum als Frist zur Vorlage von Vorschlägen realisierbar wäre.
Herr Dr.-Ing.
Badrow regt an, zunächst die Änderungsanträge der Fraktionen zu hören und die
Sitzung im Anschluss kurz zu unterbrechen. Er macht darauf aufmerksam, dass die
offene Formulierung „zeitgerecht“ im Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE./SPD zur Folge hätte, dass die Satzung vorerst keine Gültigkeit erreicht.
Aus diesem Grund liegen seitens der Verwaltung Ideen zur Benennung einer
konkreten Frist vor, die im Anschluss aller Änderungsanträge vorgetragen werden
könnten.
Herr Kuhn bittet zu
berücksichtigen, dass die Gebühren im Außenbereich der Altstadt und besonders
für Privatparkplätze deutlich höher sind, als die hier vorgeschlagenen 108
Euro. Er bringt die Wichtigkeit eines einheitlichen Gesamtkonzeptes zur
Regelung der Parkplatzgebühren in Stralsund zum Ausdruck.
Im Namen seiner
Fraktion Bürger für Stralsund spricht Herr Linder sich für eine Erhöhung der
Bewohnerparkgebühren aus, betont jedoch, dass die Erhöhung moderat sein muss.
Herr Lindner trägt
den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund vor. Demnach sollte §5
Absatz 1 der Bewohnerparkgebührenordnung wie folgt lauten:
„Die Höhe der Gebühr für die
Erteilung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr beträgt
online 52 Euro und bei der Behörde vor Ort 54 Euro sowie für sechs Monate online 36 Euro und bei der Behörde vor Ort 37 Euro.“
Frau
Kothe-Woywode teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN/ DIE PARTEI
dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD zustimmen könnte, sofern die
Punkte 1 und 2 geteilt werden und Punkt 2 konkretisiert wird.
Herr
Quintana Schmidt informiert, dass seine Fraktion dem Änderungsantrag der
Fraktion Bürger für Stralsund in dem Maß nicht zustimmen wird, da für die
Einwohner kein Vorteil generiert wird.
Herr
Danter verdeutlicht, dass die Bewohnerparkgebührenordnung eine Privilegierung
der Bewohner der Altstadt darstellt und somit grundsätzlich zugunsten der
Bewohnenden ausfällt. Aus seiner Sicht sind 108 Euro im Gegensatz zu den
Gebühren in anderen Stadtteilen oder in anderen Städten durchaus moderat.
Herr
Schulz stellt fest, dass keine weiteren Änderungsanträge vorliegen und leitet
in die Auszeit ein.
Auszeit
18:05 Uhr bis 18:27 Uhr
Herr
Schulz verliest den Änderungsantrag der Fraktion für Bürger für Stralsund,
welcher den §5 Absatz 1 der Bewohnerparkgebührenordnung wie folgt ändert:
„Die Höhe der Gebühr für die
Erteilung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr beträgt
online 52 Euro und bei der Behörde vor Ort 54 Euro sowie für sechs Monate online 36 Euro und bei der Behörde vor Ort 37 Euro.“
Herr
Schulz stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt
Im
Weiteren verliest Herr Schulz den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE./SPD,
welcher den §1 Geltungsbereich wie folgt ändern würde:
Diese Gebührenordnung regelt die
Erhebung von Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in den
städtischen Quartieren der Hansestadt Stralsund, die als Bewohnerparkgebiete
nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgewiesen und
gekennzeichnet sind sowie in den städtisch bewirtschafteten Flächen in der
Altstadt, Frankendamm und Frankenwall. Ausgenommen sind die Parkhäuser.
Herr
Schulz stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
2023-VII-06-1131
Herr
Schulz stellt die Beschlussvorlage B 0005/2023 mit der beschlossenen Änderung
zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
2023-VII-06-1132
Anschließend
bezieht Herr Schulz sich auf den Zusatzantrag, welcher sich aus Punkt 2 des
Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE./ SPD ergibt.
Auf
Anregung von Herrn Dr. Zabel wird „zeitgerecht“ durch „bis zum Jahresende 2023“
ersetzt.
Herr
Schulz hält fest, dass der Inhalt des Zusatzantrages wie folgt lautet:
„Die Verwaltung wird beauftragt für die
zukünftige Anwohnerparkplatznutzung auf der Schützenbastion der Bürgerschaft
bis zum Jahresende 2023 Vorschläge vorzulegen.“
Herr Schulz bringt
den Zusatzantrag zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
2023-VII-06-1133
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen