Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wann ist endlich mit Anschlüssen für Landstrom im Stralsunder Hafen zu rechnen?

 

2.    Sollte es an finanziellen Mitteln fehlen, könnten die Stadtwerke die Investition eventuell vorziehen?

 

Herr Bernhardt (GF SWS Energie GmbH) antwortet wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Im Rahmen der Sanierungsarbeiten auf der Hafeninsel werden zwei Trafostationen gestellt, um die Leistungen für die Unterflur-E-Verteiler und die Landanschlüsse auf der Ballastkiste von ca. 920 kW sowie auf der Steinernen Fischbrücke von 380 kW zukünftig bereitzustellen.

Es sind:

·         7 Landanschlüsse und 1 Unterflurverteiler auf der Steinernen Fischbrücke sowie

·         9 Landanschlüsse und 3 Unterflurverteiler auf der Ballastkiste vorgesehen.

 

Alle Stromleitungen sind im Zuge der Sanierungsarbeiten auf der Hafeninsel im ersten Bauabschnitt vorverlegt sowie Leerrohre für Glasfaserdatenleitungen zum Hafenamt zur späteren Abrechnung verlegt worden. Mitte Juni wird mit den Tiefbauarbeiten für die Podeste der Trafostationen begonnen. Anschließend erfolgt das Aufstellen der Trafostationen und die Einbindung aller Mittelspannungs- und Niederspannungskabel (auch die der Landstromanschlüsse). Damit werden die Baumaßnahmen der SWS Netze GmbH im aktuellen Bauabschnitt abgeschlossen und der Liegeplatz 6 im Rahmen der geplanten Nutzung mit Landstromanschluss ausgerüstet.

Die Realisierung der weiteren Landstromanschlüsse auf der steinernen Fischbrücke und der Ballastkiste werden durch die Hansestadt Stralsund im Rahmen der nächsten Bauabschnitte geplant und umgesetzt. Eine Terminierung ist bisher nicht bekannt.

 

Herr Hofmann erkundigt sich nach möglichen Übergangslösungen an der Ballastkiste, um die derzeitigen Belästigungen zu reduzieren.

 

Aus Sicht der Stadtwerke negiert Herr Bernhardt etwaige Übergangsmöglichkeiten. Der Leistungsumfang der Stadtwerke ist erfüllt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adomeit erklärt Herr Bernhardt, dass es nach seiner Kenntnis keine Anschlusspflicht gibt.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.