Herr Bogusch erörtert den Beratungsstand zur Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Stralsund für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkgebührenordnung).

 

Aus verschiedenen Gesprächen kann festgehalten werden, dass die Anpassung der Gebührenordnung nicht als Einzelmaßnahme wirken soll, sondern als Bestandteil des Parkraumkonzeptes.

 

Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt teilt Herr Bogusch mit, dass an die vorliegende Beschlussvorlage B 0005/2023 nicht die zusätzliche Errichtung von Bewohnerparkplätzen geknüpft ist. Langfristig ist es jedoch geplant, in der Altstadt ausschließlich das Bewohnerparken vorzuhalten und die bewirtschafteten Parkplätze außerhalb der Altstadt zu etablieren. Im Weiteren geht Herr Bogusch auf den Mehrbedarf an Bewohnerparkplätzen in der Altstadt ein. Für das Bewohnerparken gilt im Grundsatz, dass es doppelt so viel Parkausweise wie Parkplätze gibt.

 

Herr Lindner nimmt Bezug auf die geplante Gebührenhöhe nach § 5 der vorliegenden Gebührensatzung. Die Fraktion Bürger für Stralsund ist der Ansicht, dass die Anhebung der Gebühren auf jährlich 105 Euro (online) und 108 Euro für Parkausweise, welche in der Verwaltung beantragt werden, nicht vertretbar ist. Er erachtet die Anhebung als zu mächtig und stellt folgenden Änderungsantrag: „Die Höhe der Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr beträgt online 52 Euro und bei der Behörde vor Ort 54 Euro.“

 

Herr Winter geht auf die Entwicklung der Parksituation ein, welche er nicht befürwortet. Zudem macht er auf mögliche negative Auswirkungen aufmerksam, die mit der Verlagerung der bewirtschafteten Parkflächen im Bereich des Einzelhandels zu befürchten sind.

 

Bezugnehmend auf die vorgeschlagenen Gebührenhöhen der Fraktion Bürger für Stralsund teilt Herr Bogusch mit, dass sowohl 52 Euro als auch 54 Euro die Bearbeitungsgebühren decken würden und somit durchaus als vertretbaren Vorschlag anzusehen ist.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur Abstimmung:

 

Abstimmung:                    3 Zustimmungen             4 Gegenstimmen             2 Stimmenthaltungen

 

Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage B 0005/2023 zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 4 Zustimmungen                 5 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0005/2023 gemäß Beschlussempfehlung nicht zu beschließen.

 

 

 


Abstimmung:                    4 Zustimmungen             5 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen