Sitzung: 06.06.2023 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5
Vorlage: B 0005/2023
Herr Bogusch erörtert den Beratungsstand zur Anpassung der
Gebührenordnung der Hansestadt Stralsund für das Ausstellen von Parkausweisen
für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
(Bewohnerparkgebührenordnung).
Aus verschiedenen Gesprächen kann festgehalten werden, dass die
Anpassung der Gebührenordnung nicht als Einzelmaßnahme wirken soll, sondern als
Bestandteil des Parkraumkonzeptes.
Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt teilt Herr Bogusch mit, dass an
die vorliegende Beschlussvorlage B 0005/2023 nicht die zusätzliche Errichtung
von Bewohnerparkplätzen geknüpft ist. Langfristig ist es jedoch geplant, in der
Altstadt ausschließlich das Bewohnerparken vorzuhalten und die bewirtschafteten
Parkplätze außerhalb der Altstadt zu etablieren. Im Weiteren geht Herr Bogusch
auf den Mehrbedarf an Bewohnerparkplätzen in der Altstadt ein. Für das
Bewohnerparken gilt im Grundsatz, dass es doppelt so viel Parkausweise wie
Parkplätze gibt.
Herr Lindner nimmt Bezug auf die geplante Gebührenhöhe nach § 5 der
vorliegenden Gebührensatzung. Die Fraktion Bürger für Stralsund ist der
Ansicht, dass die Anhebung der Gebühren auf jährlich 105 Euro (online) und 108
Euro für Parkausweise, welche in der Verwaltung beantragt werden, nicht
vertretbar ist. Er erachtet die Anhebung als zu mächtig und stellt folgenden
Änderungsantrag: „Die Höhe der Gebühr für
die Erteilung des Bewohnerparkausweises für ein Jahr beträgt online 52 Euro und
bei der Behörde vor Ort 54 Euro.“
Herr Winter geht auf die Entwicklung der Parksituation ein, welche er
nicht befürwortet. Zudem macht er auf mögliche negative Auswirkungen
aufmerksam, die mit der Verlagerung der bewirtschafteten Parkflächen im Bereich
des Einzelhandels zu befürchten sind.
Bezugnehmend auf die vorgeschlagenen Gebührenhöhen der Fraktion Bürger
für Stralsund teilt Herr Bogusch mit, dass sowohl 52 Euro als auch 54 Euro die
Bearbeitungsgebühren decken würden und somit durchaus als vertretbaren
Vorschlag anzusehen ist.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion Bürger
für Stralsund zur Abstimmung:
Abstimmung: 3 Zustimmungen 4 Gegenstimmen 2 Stimmenthaltungen
Somit ist der
Änderungsantrag abgelehnt.
Der
Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage B 0005/2023 zur Abstimmung.
Abstimmung: 4
Zustimmungen 5
Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen
Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die
Vorlage B 0005/2023 gemäß Beschlussempfehlung nicht zu beschließen.
Abstimmung: 4 Zustimmungen 5 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen