Herr Lindner teilt im Namen seiner Fraktion Bürger für Stralsund mit, dass diese nicht mit der Verfahrensweise des Grundsatzbeschlusses einverstanden ist. Ein Bericht durch den Oberbürgermeister im I. Quartal 2024 über die Umsetzung des Beschlusses ist seines Erachtens nicht ausreichend, zumal die Verträge dann bereits abgeschlossen wurden. Er schlägt ferner vor, Sondersitzungen des Ausschusses für Finanzen und Vergabe sowie des Hauptausschusses für die anstehenden Verträge einzuberufen, um darüber zu beraten und abzustimmen.

 

Herr Quintana Schmidt möchte erfahren, wie viel Verträge abgeschlossen werden bzw. in welchen Abständen Sondersitzungen stattfinden müssten. Er sieht die Argumente der Fraktion Bürger für Stralsund als begründet an. Es müsse jedoch eine vernünftige und praktische Umsetzung erfolgen. 

 

Frau Dr. Gelinek merkt dazu an, dass sich der Bedarf in der letzten Zeit erhöht hat und es schnell zu einer Überschreitung der Wertgrenzen kommt. Aus diesem Grund wurde die vorliegende Beschlussvorlage in Abstimmung mit der Kämmerei und des Rechtsamtes erarbeitet. Sie verweist auf den zeitweiligen Ausschuss Volkswerft, welcher neben dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe und Hauptausschuss ebenfalls beteiligt werden müsste. Sie sieht den Vorschlag der Fraktion Bürger für Stralsund als nicht zielführend an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass die Veräußerungen in drei Raten erfolgen. Die erste Rate erfolgt bei Unterzeichnung des Kaufvertrages, die zweite Rate im folgenden Jahr und die dritte Rate im darauffolgenden Jahr.

Hinsichtlich der Auflage, dass die Gegenstände an die Hansestadt Stralsund zurückfallen, sollte binnen 3 Jahren das Pachtverhältnis beendet werden, wird Frau Dr. Gelinek die Beschlussvorlage überarbeiten und verständlicher formulieren.

 

Herr Gränert möchte erfahren, weshalb eine Liste mit allen Vermögensgegenständen der Beschlussvorlage nicht beigefügt ist. Herr Pagels teilt dazu mit, dass der Abgleich der damals erworbenen Gegenstände und der Übernahme ins Anlagevermögen in Bearbeitung ist. Die finale Liste wird erst im Zuge des Jahresabschlusses 2022 vorliegen. Es wurde ein Sammelposten zur Verwertung von Vermögensgegenständen gebildet. Es handelt sich um eine Vielzahl von Werkzeugen bis hin zu Hebezeug und Fahrzeugen.

 

Herr Gränert weist daraufhin, dass aktuell erst an dem Jahresabschluss 2019 gearbeitet wird.

 

Frau Dr. Gelinek gibt zum Vorschlag, im Ausschuss für Finanzen und Vergabe regelmäßig zu informieren, welche Vermögensgegenstände angefragt und veräußert werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Winter teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass es sich insgesamt um einen Veräußerungswert von ca. 1,5 Mio. EUR handelt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt führt Frau Dr. Gelinek aus, dass die Verträge so formuliert werden, dass die Rate als Nutzungsentgelt gilt und diese Gegenstände ersatzlos an die Hansestadt Stralsund zurückfallen, sollte das Pachtverhältnis binnen drei Jahren beendet werden. Es wird angestrebt, die beiden ersten Raten mit jeweils 25 Prozent des Verkaufspreises anzusetzen. Die Schlussrate soll 50 Prozent des Preises betragen. Sie merkt an, dass alles gebrauchte Gegenstände sind.

 

Herr Lindner möchte wissen, auf welcher Grundlage die Verkaufspreise entstehen. Dazu teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass für einige Vermögensgegenstände einen Restbuchwert gibt. Bei anderen Gegenständen wird ein Mittelwert gebildet. Angedacht ist der Neubeschaffungspreis minus eines Abschlages von 30 bis 40 Prozent.

 

Es gibt keine weiteren Fragen zur Vorlage.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage

B 0034/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

 

 


Abstimmung:                    6 Zustimmungen             3 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen