Herr Suhr geht näher auf die Thematik ein und fragt, was auf dem ursprünglichen Standort für das Möbelhaus XXXLutz vorgesehen ist, da das Vorhaben an einen anderen Standort verlegt wurde.

Frau Gessert führt aus, dass ein Großteil des Grundstückes dem Investor gehört und eine kleinere Fläche der Hansestadt Stralsund. Auf dem Gelände sind großflächig Altlasten vorhanden, welche wohl aus der Ölspaltanlage resultieren. Von den Altlasten geht keine Gefahr aus, sodass kein Handlungsdruck hinsichtlich Gefahrenabwehr besteht. Die Böden sind allerdings im Wiedereinbau und der Wiederverwendung eingeschränkt. Außerdem ist das Baurecht zu beachten. Entlang der Greifswalder Chaussee und der Werftstraße besteht Baurecht gemäß § 34 BauGB. Im Hinterland besteht Baurecht nach § 35 BauGB. Da das Grundstück in einem Gebiet mit gewerblicher Nutzung liegt, wird auch nur eine gewerbliche Nutzung in Erwägung gezogen.

Das Augenmerk der Verwaltung liegt derzeit aber auf anderen Vorhaben. Als Beispiele nennt Frau Gessert, den Wohnungsneubau in der Reiferbahn oder den B-Plan 82. Anfragen zu der Fläche kommen vom Einzelhandel, dies ist aber nicht Entwicklungsziel der Verwaltung.

Herr Suhr erfragt, ob mit dem Investor XXXLutz über einen Grundstückstausch gesprochen worden ist. Frau Gessert erklärt, dass es dazu Überlegungen gab, allerdings hat die Gesellschaft das Grundstück zu einem hohen Preis von einer Privatperson gekauft. 

Es gibt keine weiteren Fragen zum Thema.

Herr Bauschke schließt den Tageordnungspunkt.