Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Herr Suhr geht näher auf die Thematik ein
und fragt, was auf dem ursprünglichen Standort für das Möbelhaus XXXLutz
vorgesehen ist, da das Vorhaben an einen anderen Standort verlegt wurde.
Frau Gessert führt aus, dass ein Großteil
des Grundstückes dem Investor gehört und eine kleinere Fläche der Hansestadt
Stralsund. Auf dem Gelände sind großflächig Altlasten vorhanden, welche wohl
aus der Ölspaltanlage resultieren. Von den Altlasten geht keine Gefahr aus,
sodass kein Handlungsdruck hinsichtlich Gefahrenabwehr besteht. Die Böden sind
allerdings im Wiedereinbau und der Wiederverwendung eingeschränkt. Außerdem ist
das Baurecht zu beachten. Entlang der Greifswalder Chaussee und der Werftstraße
besteht Baurecht gemäß § 34 BauGB. Im Hinterland besteht Baurecht nach § 35
BauGB. Da das Grundstück in einem Gebiet mit gewerblicher Nutzung liegt, wird
auch nur eine gewerbliche Nutzung in Erwägung gezogen.
Das Augenmerk der Verwaltung liegt derzeit
aber auf anderen Vorhaben. Als Beispiele nennt Frau Gessert, den Wohnungsneubau
in der Reiferbahn oder den B-Plan 82. Anfragen zu der Fläche kommen vom
Einzelhandel, dies ist aber nicht Entwicklungsziel der Verwaltung.
Herr Suhr erfragt, ob mit dem Investor
XXXLutz über einen Grundstückstausch gesprochen worden ist. Frau Gessert
erklärt, dass es dazu Überlegungen gab, allerdings hat die Gesellschaft das
Grundstück zu einem hohen Preis von einer Privatperson gekauft.
Es gibt keine weiteren Fragen zum Thema.
Herr Bauschke schließt den
Tageordnungspunkt.