Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Die von Herrn Bogusch gezeigte Präsentation
wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Vorgestellt werden die Ergebnisse zur
Vorplanung einer Steganlage / Freizeitbereich Sundpromenade.
Das Planungsbüro hat unterschiedliche
Varianten erarbeitet, die der Abteilungsleiter nach und nach vorstellt. In der
Planung untergebracht wurden alle Anforderungen, die von der Bürgerschaft, aus
den Ausschüssen heraus und von der Verwaltung benannt worden sind.
Der erste Entwurf zeigt auf der einen Seite
des Steges Liegeplätze für Boote der DLRG, die Möglichkeit, dass eine
schwimmende Gastronomie anlegen kann und zusätzlich ein Liegeplatz für ein
Minikreuzfahrtschiff. Die gegenüberliegende Seite soll einen Nichtschwimmer-
und einen Schwimmerbereich bieten. Geplant wurde mit acht 50 m Bahnen. Der
Nichtschwimmerbereich ist als feste Steganlage konzipiert, sodass der Bereich
bei Hochwasser zwar überspült wird, aber auch erkennbar ist, dass dieser dann
nicht genutzt werden kann. Zusätzlich sind Rutschen und Springtürme eingeplant,
weiterhin ein kleines Gebäude für die DLRG und ein barrierefreier Zugang zum
Wasser.
Eine reduziertere Variante stellt den
barrierefreien Zugang als Rampe und nicht als Plattform dar. Der
Nichtschwimmerbereich ist durch eine Treppe zu erreichen und die Bahnen im
Schwimmerbereich sind 25 m lang. Außerdem ein kleinerer Unterstand für die
DLRG, Reduzierungen im Spaßbereich und auch die Anlegemöglichkeit für die
Gastronomie und das Kreuzfahrtschiff fehlen.
Bezugnehmend auf die Kosten erklärt der
Abteilungsleiter, dass selbst die günstigere Variante 6,7 Mio. € kostet und die
Kosten bis auf 8 Mio. € steigen, abhängig vom Entwurf. Bei einer Förderung von
75 % würde der Eigenanteil für die Stadt bei der Maximalvariante immer noch bei
2 Mio. € liegen.
Eine weitere Überlegung war, den Steg
modular aufzubauen und stückweise zu erweitern. Dann könnte als erstes der
barrierefreie Zugang, der Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich und der Unterstand
für die DLRG errichtet werden. Später könnten die schwimmende Gastronomie, die
Anlegeplätze für die DLRG und die Erweiterung des Rutschenbereiches ergänzt
werden. Die Kosten für diese Variante liegen bei 4 Mio. €.
Aufgrund der hohen Kosten sieht die Verwaltung
ein großes Problem bei der Finanzierung des Projekts.
Zum Thema Gastronomie erklärt Herr Bogusch,
dass bei einem Gebäude auf dem Steg noch einmal Kosten in Höhe von 3,7 Mio. €
dazu kommen. Aufgrund der hohen Kosten, spricht sich die Verwaltung daher für
eine schwimmende Gastronomie aus.
Zu den Fördermöglichkeiten erklärt der
Leiter der Abteilung Straßen- und Verkehrslenkung, dass diese nicht
gegengeprüft wurden, dass Gesamtprojekt „Sundpromenade“ aber im zuständigen
Ministerium bekannt ist und derzeit vermutlich von einer Förderquote von 75 %
ausgegangen werden kann.
Herr Grösser hält es für unwahrscheinlich,
dass eine Gastronomie außerhalb der Hauptsaison kostendeckend betrieben werden
kann. Außerdem müsste, sollte ein Minikreuzfahrtschiff an dem Steg anlegen,
ständig die Fahrrinne ausgebaggert werden, um die erforderlichen Wassertiefen
zu erreichen, was ebenfalls ein hoher Kostenfaktor. Dazu erklärt Herr Bogusch,
dass sich für die Wassertiefe auf altes Kartenmaterial gestützt und keine neuen
Messungen durchgeführt wurden. Nach diesen Angaben wäre das Anlegen für ein
Flusskreuzfahrtschiff an dem Steg möglich. Durch die Verlagerung von Sand, kann
das Ausbaggern aber dennoch nötig werden.
Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt
Herr Bauschke den Tagesordnungspunkt.