Die von Herrn Bogusch gezeigte Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Vorgestellt werden die Ergebnisse zur Vorplanung einer Steganlage / Freizeitbereich Sundpromenade.

Das Planungsbüro hat unterschiedliche Varianten erarbeitet, die der Abteilungsleiter nach und nach vorstellt. In der Planung untergebracht wurden alle Anforderungen, die von der Bürgerschaft, aus den Ausschüssen heraus und von der Verwaltung benannt worden sind.

 

Der erste Entwurf zeigt auf der einen Seite des Steges Liegeplätze für Boote der DLRG, die Möglichkeit, dass eine schwimmende Gastronomie anlegen kann und zusätzlich ein Liegeplatz für ein Minikreuzfahrtschiff. Die gegenüberliegende Seite soll einen Nichtschwimmer- und einen Schwimmerbereich bieten. Geplant wurde mit acht 50 m Bahnen. Der Nichtschwimmerbereich ist als feste Steganlage konzipiert, sodass der Bereich bei Hochwasser zwar überspült wird, aber auch erkennbar ist, dass dieser dann nicht genutzt werden kann. Zusätzlich sind Rutschen und Springtürme eingeplant, weiterhin ein kleines Gebäude für die DLRG und ein barrierefreier Zugang zum Wasser.

 

Eine reduziertere Variante stellt den barrierefreien Zugang als Rampe und nicht als Plattform dar. Der Nichtschwimmerbereich ist durch eine Treppe zu erreichen und die Bahnen im Schwimmerbereich sind 25 m lang. Außerdem ein kleinerer Unterstand für die DLRG, Reduzierungen im Spaßbereich und auch die Anlegemöglichkeit für die Gastronomie und das Kreuzfahrtschiff fehlen.

 

Bezugnehmend auf die Kosten erklärt der Abteilungsleiter, dass selbst die günstigere Variante 6,7 Mio. € kostet und die Kosten bis auf 8 Mio. € steigen, abhängig vom Entwurf. Bei einer Förderung von 75 % würde der Eigenanteil für die Stadt bei der Maximalvariante immer noch bei 2 Mio. € liegen.

Eine weitere Überlegung war, den Steg modular aufzubauen und stückweise zu erweitern. Dann könnte als erstes der barrierefreie Zugang, der Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich und der Unterstand für die DLRG errichtet werden. Später könnten die schwimmende Gastronomie, die Anlegeplätze für die DLRG und die Erweiterung des Rutschenbereiches ergänzt werden. Die Kosten für diese Variante liegen bei 4 Mio. €.

Aufgrund der hohen Kosten sieht die Verwaltung ein großes Problem bei der Finanzierung des Projekts.

 

Zum Thema Gastronomie erklärt Herr Bogusch, dass bei einem Gebäude auf dem Steg noch einmal Kosten in Höhe von 3,7 Mio. € dazu kommen. Aufgrund der hohen Kosten, spricht sich die Verwaltung daher für eine schwimmende Gastronomie aus.

Zu den Fördermöglichkeiten erklärt der Leiter der Abteilung Straßen- und Verkehrslenkung, dass diese nicht gegengeprüft wurden, dass Gesamtprojekt „Sundpromenade“ aber im zuständigen Ministerium bekannt ist und derzeit vermutlich von einer Förderquote von 75 % ausgegangen werden kann.

 

Herr Grösser hält es für unwahrscheinlich, dass eine Gastronomie außerhalb der Hauptsaison kostendeckend betrieben werden kann. Außerdem müsste, sollte ein Minikreuzfahrtschiff an dem Steg anlegen, ständig die Fahrrinne ausgebaggert werden, um die erforderlichen Wassertiefen zu erreichen, was ebenfalls ein hoher Kostenfaktor. Dazu erklärt Herr Bogusch, dass sich für die Wassertiefe auf altes Kartenmaterial gestützt und keine neuen Messungen durchgeführt wurden. Nach diesen Angaben wäre das Anlegen für ein Flusskreuzfahrtschiff an dem Steg möglich. Durch die Verlagerung von Sand, kann das Ausbaggern aber dennoch nötig werden.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Herr Bauschke den Tagesordnungspunkt.