Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Gessert gibt nochmal eine kurze Einführung zu der Vorlage. Sie teilt mit, dass der Vorhabenträger PV Freienlande GbR aus Pantelitz bei der Hansestadt Stralsund den Antrag gestellt hat, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das von ihm geplante Projekt aufzustellen. Das Vorhaben bezieht sich auf die Aufstellung von Photovoltaikfreiflächenanlagen in Freienlande. Die Fläche ist 26 ha groß. Die Leistung soll 25.000 Kilowattstunden pro Jahr betragen, welche 7.503 Personenhaushalte ein Jahr lang mit Strom versorgen könnte. Außerdem könnten bis zu 9.100 Tonnen CO2 eingespart werden. Frau Gessert erörtert außerdem, dass sich der Vorhabenträger an dem Ausbau des Naherholungswegenetzes beteiligen möchte. Die Erweiterung des Netzes vom Stadtgebiet Grünhufe in die freie Landschaft soll ausgebaut werden. Die Idee, eine Aussichtsplattform mit Informationstafeln zu errichten, ist ebenfalls vom Vorhabenträger eingebracht worden. Das Landesraumentwicklungsprogramm regelt, dass entlang von Autobahnen und Bundesstraßen, Schienenwegen und Freiflächen PV- oder PV Freiflächenanlagen bis zu einer Breite von 110 Metern auf bestehenden Ackerflächen errichtet werden können. Das EEG weicht hiervon ab, wodurch ein Zielkonflikt entsteht. Eine mögliche Lösung wäre ein Zielabweichungsverfahren. Hinsichtlich des Landesraumentwicklungsprogramms soll eine Änderung vom Land vorgenommen werden. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dementsprechend muss dieser angepasst werden. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans würde dann auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Bevor aber das Bauleitplanverfahren abgeschlossen wird, wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen. Er regelt, wann und in welcher Frist das geplante Vorhaben umgesetzt wird und die dafür notwendigen Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden.

 

Herr Haack erfragt, ob auch die Ansiedlung des Unternehmens in der Stadt und der Ausbau der Erholungswege im Vertrag geregelt werden.

 

 

In Bezug auf die Frage des Sitzes des Vorhabenträgers stellt Frau Gessert fest, dass noch kein ein Aufstellungsbeschluss vorliegt und man sich noch nicht im Planverfahren befindet. Der Vorhabenträger weiß noch nicht, ob die Stadt diesem Vertrag positiv gegenüberstellt. Bezugnehmend auf die Naherholungswege stellt die Abteilungsleiterin fest, dass diese Punkte im Durchführungsvertrag aufgenommen und Regelungen getroffen werden.

 

In Anbetracht der 26 ha großen Photovoltaikanlage erkundigt sich Herr Haack, wie viele Anlagen noch errichtet werden sollen.

 

Die Leiterin der Abteilung Planung und Denkmalpflege bringt an, dass das EEG genauso wie das Landesraumentwicklungsprogramm bestimmte Korridore bevorrechtigt. Es handelt sich um Flächen, die an Autobahnen, Bundesstraßen und an Schienenwegen entlangführen. Bisher wurden zwei B-Pläne für die Stadtwerke Stralsund zur Errichtung von Photovoltaikanlagen aufgestellt. Die Größen betragen 7 ha bzw. 5 ha.

 

Durch den Vorhabenträger würden am Standort Grünhufe keine PV-Anlagen errichtet werden, sondern Solarthermie Anlagen. Das sind die einzigen Standorte, die derzeit verfolgt werden. Zu dem Thema Energiewende wird derzeit die Erweiterung der Biogasanlage geplant. Dafür wird bald ein B-Planentwurf vorgestellt. Frau Gessert teilt mit, dass dieses Projekt zusammen mit der SWS geplant wird. Das stärkt die SWS für die Energiewende und Wärmebesorgung aus erneuerbaren Energien. Auf die Anmerkung von Herrn Haack, welche Flächen noch zur Verfügung stehen, bedarf es ein Konzept von Seiten der Stadt, welche Flächen in Zukunft für solche Anlagen noch in Frage kommen.

 

Herr Suhr merkt an, dass es im Bereich Greifswalder Chaussee Flächen gibt, die Potenzial haben. Er erläutert, dass diese Flächen auf den Abbildungen nicht gekennzeichnet wurden und betont, dass dies nachgeholt werden müsste.

Bezugsnehmend auf die Aussage von Frau Gessert bejaht Herr Suhr nochmal, dass es eine gute Idee wäre, dass Stadtgebiet auf freie Flächen zu prüfen auch nach dem Gesichtspunkt, welcher Bedarf vorhanden ist.

 

Herr Bauschke stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0037/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen