Frau Dr. Gelinek erläutert die Beschlussvorlage.

Sie merkt an, dass die Kaufpreiszahlungen der Vermögensgegenstände durch den Pächter in drei Raten erfolgen. Die erste Rate erfolgt bei Unterzeichnung des Kaufvertrages, die zweite Rate im folgenden Jahr und die dritte Rate im darauffolgenden Jahr. Wird das Pachtverhältnis binnen drei Jahren beendet, fallen die Gegenstände ersatzlos an die Hansestadt Stralsund zurück. Frau Dr. Gelinek weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage dahingehend verständlicher formuliert wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Werner teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass es für einige Vermögensgegenstände einen Restbuchwert gibt. Es handelt sich bei der Beschlussvorlage um eine Ermächtigung für das Jahr 2023 und gilt bis zu einer Summe aller Einzelverträge von max. 1,0 Mio. EUR.

 

Herr Philippen teilt im Namen seiner Fraktion Bürger für Stralsund mit, dass diese nicht mit der Verfahrensweise des Grundsatzbeschlusses einverstanden ist. Ein Bericht durch den Oberbürgermeister im I. Quartal 2024 über die Umsetzung des Beschlusses ist seines Erachtens nicht ausreichend, zumal die Verträge dann bereits abgeschlossen wurden. Er schlägt ferner vor, in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Hauptausschusses darüber zu beraten und abzustimmen. Er verweist weiterhin auf die Regelungen in der Kommunalverfassung M-V und der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund.

 

Herr Fürst stellt anhand eines Beispiels dar, aus welchem Grund diese Vorlage erarbeitet wurde. Bei dem Betrieb eines maritimen Industrie- und Gewerbeparks handelt es sich größtenteils um fließende Prozesse, wobei Entscheidungen schnell getroffen werden müssen. Der Verwaltung muss ein Handlungsrahmen gegeben werden, welche die Kommunalverfassung bisher nicht vorsieht.

 

Frau Dr. Gelinek erläutert, welche Vermögensgegenstände verwertet werden. Es handelt sich um keine großen Produktionsanlagen oder Maschinen. Sie gibt zum Vorschlag, die einzelnen Vermögensgegenstände zu identifizieren. Des Weiteren schlägt sie vor, regelmäßig in Sitzungen dieses Ausschusses sowie des Hauptausschusses über die Verkäufe zu informieren.

 

Herr Lange befürwortet schnelle Entscheidungsprozesse. Er möchte von der Verwaltung die Summe der Vermögensgegenstände erfahren, welche verwertet werden sollen.

Laut Frau Dr. Gelinek handelt es sich um einen geschätzten Vermögenswert von ca. 1,4 Mio. EUR. Sie merkt jedoch an, dass nicht klar ist, welche Vermögensgegenstände voll funktionsfähig sind (z.B. Schweißgeräte).

 

Laut Herrn Dr. Raith liegt das Problem darin, dass die Werft aktuell ausgelastet ist und es keine freien Lagerflächen mehr gibt. Es herrscht großer Zeitdruck.

Herr Schulz weist auf den Titel der Beschlussvorlage hin und beanstandet, dass keine Anlagen beigefügt sind. Da es sich um Verkäufe des Anlagevermögens handelt, ist es für ihn eine Selbstverständlichkeit, eine Liste des zu verkaufenden Anlagevermögens beizufügen.

 

Der Ausschussvorsitzende sieht die regelmäßige Berichterstattung in den Ausschüssen als Kompromissvorschlag an und möchte die Position der Mitglieder des Ausschusses dazu erfahren.

 

Herr Miseler stellt zur Frage, ob eine Information oder ein Beschluss im Hauptausschuss beabsichtigt wird.

 

Herrn Philippen ist eine Information in den Ausschüssen nicht ausreichend. Er plädiert dafür, die einzelnen Verkäufe mittels Beschlussvorlage im Hauptausschuss beraten und beschließen zu lassen.

 

Laut Herrn Göbel muss die Frage gestellt werden, ob eine leistungs- und wettbewerbsfähige Werft gewollt ist oder für Pächter unattraktive lange Entscheidungsprozesse.

 

Herr Miseler teilt mit, dass die Fraktion DIE LINKE./SPD der Vorlage zustimmen wird.

 

Frau Dr. Gelinek fügt hinzu, dass in der Beschlussvorlage unter dem Lösungsvorschlag folgender Satz eingefügt wird: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den zeitweiligen Ausschuss Volkswerft regelmäßig über die erfolgten Verkäufe zu informieren“. 

 

Da keine weiteren Fragen zur Beschlussvorlage bestehen, lässt der Ausschussvorsitzende über die Vorlage abstimmen:

 

Der zeitweilige Ausschuss Volkswerft empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage

B 0034/2023 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

 


Abstimmung:                    4 Zustimmungen             3 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen