Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

In Bezug auf den Antrag AN 0038/2023 teilt Frau Schmuck mit, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen für den Inhalt des Antrages nicht zuständig ist. Die Zuständigkeit obliegt der Bundes-/ Länderebene, da die Verteilung der Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt.

 

Aus der Arbeit heraus berichtet Frau Schmuck von einem regelmäßigen und guten Austausch mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen zur Unterbringung der Geflüchteten. Des Weiteren sind zum aktuellen Zeitpunkt ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden, sodass es sich nicht abzeichnet, dass zur Unterbringung von Geflüchteten auf Containerblöcken oder Ähnliches zurückgegriffen werden muss.

 

Frau Kümpers teilt den Standpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN/ DIE PARTEI zum Antrag AN 0038/2023.

 

Herr Rietesel nimmt Bezug auf die Unterbringung von Geflüchteten auf dem Dänholm. Er ist der Meinung, dass Konflikte bei der Unterbringung vieler unterschiedlicher Menschen an einem Ort unumgänglich sind.

 

Herr Lange macht auf Unstimmigkeiten bei den Geflüchteten auf dem Dänholm aufmerksam und hinterfragt die aktuelle Stimmungslage.

Auf die Nachfrage von Herrn Lange teilt Frau Schmuck mit, dass derzeitig ein ruhiger und rücksichtsvoller Umgang zu vernehmen ist. Ursächlich für die Unruhe sei die Schließung der vom Bund gestellten Unterkunft Ende des Jahres und die damit verbundene Suche nach Alternativen.

 

Herr Kühnel äußert seine Meinung und verdeutlicht, dass auf die Sorgen der Einwohner eingegangen werden muss.

 

Herr Rietesel stellt fest, dass seitens der Ausschussmitglieder kein weiterer Redebedarf besteht. Er lässt über die Umsetzung des Antrages AN 0038/2023 abstimmen.

 

Abstimmung: 1 Zustimmung                          2 Gegenstimmen                        5 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung empfiehlt der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, dem Anliegen des Antrages AN 0038/2023 nicht zu folgen. Der Präsident der Bürgerschaft wird entsprechend informiert.