Herr Peters fragt, ob weggeworfene Zigarettenkippen nicht nur subjektiv häufiger festzustellen sind und ob es Überlegungen von Seiten der Stadt gibt, präventiv dagegen vorzugehen.

Frau Waschki informiert, dass das Aufkommen gleichbleibend ist.

Positiv merkt sie an, dass durch die neu aufgestellten Abfallbehälter eine Verbesserung in der Ossenreyerstraße festzustellen ist.

 

Außerdem weist Frau Waschki auf die bestehenden Pflichten der Anlieger und auf Möglichkeiten für Raucher hin, die Kippen auch ohne vorhandenen Abfallbehälter entsprechend zu entsorgen.

 

Herr Tanschus erinnert an einen Beschluss der Bürgerschaft zu einem Rauch- und Alkoholverbot auf städtischen Spielplätzen. Gleichzeitig macht er deutlich, dass das Thema Abfallentsorgung an den Landkreis übergegangen ist.

Frau Putbrese ergänzt, dass das Wegwerfen von Zigarettenkippen mit 5 – 10 € Geldbuße belegt werden kann. Der Kommunale Ordnungsdienst wird auch diese Verstöße aufnehmen und an die Bußgeldstelle des Landkreises weiterleiten.     

 

Es gibt keinen weiteren Redebedarf zu der Thematik.

 

Frau von Allwörden schließt den Tagesordnungspunkt.