Frau von Allwörden geht zu Beginn auf die Beschwerde ein, insbesondere sollen die darin gestellten Fragen beantwortet werden.

 

Herr Tanschus merkt an, dass der Kommunale Ordnungsdienst erst in diesem Jahr seine Arbeit aufgenommen hat. Er ist überzeugt, dass die Veränderungen, die durch die Tätigkeit des Ordnungsdienstes eintreten sollen, im Laufe des Jahres deutlich sichtbar werden. 

 

Frau Putbrese ergänzt, dass sich der Kommunale Ordnungsdienst noch im Aufbau befindet und dennoch bereits Kontrollen auf dem St.-Jürgen- Friedhof stattgefunden haben. Häufig konnten keine Verstöße in Bezug auf den Leinenzwang festgesellt werden. In einem Fall wurde das Gespräch gesucht und auf die Anleinpflicht hingewiesen, aber keine Verwarnung ausgesprochen.

 

Aufgenommene Verstöße werden an die Bußgeldstelle weitergeleitet, die dann die nächsten Schritte unternimmt und den Bußgeldbescheid erlässt.

 

Kontrollen zu Hundekot sind ungleich schwerer, da dieser zwar oft festgestellt, aber das genaue Geschehen nicht beobachtet werden kann. Sollte dies doch der Fall sein, wird entsprechend gehandelt.

 

Zur Verwendung der eingenommenen Hundesteuern erklärt der Leiter des Amtes 30, dass Gebühren für eine konkret erbrachte Leistung (Reisepass) erhoben werden. Abgaben hingegen, werden fällig für die Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch nehmen zu können und Steuern zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht zweckgebunden sind und somit den Haushalt auffüllen. 

Im Haushaltsjahr 2023 sind 250.000 € Einnahmen aus Hundesteuer eingeplant. Das Tierheim wird von der Hansestadt mit ca. 100.000 € bezuschusst und das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste mit Personal und Maschinen muss ebenfalls finanziert werden.

 

Herr Peters erkundigt sich, ob festzustellen ist, dass das Hinterlassen von Hundekot in der Stadt zugenommen hat.

 

Frau Waschki erklärt, dass das Aufkommen gleichbleibend ist. Der Hundekot wird bei der generellen Straßenreinigung beseitigt. Im Stadtgebiet sind ca. 30 Hundekotbeutelspender aufgestellt, die montags durch einen Mitarbeiter mit Tüten (9.900) bestückt werden. Festzustellen ist, dass die Spender oft am Dienstag schon wieder leer sind. Die Kosten für die Tüten belaufen sich im Jahr auf ca. 5.500 €. 

 

Weiterhin ist vorgesehen, die Beschilderung zum Leinenzwang auf dem St.-Jürgen- Friedhof zu erneuern. Außerdem sagt die Leiterin des Amtes 68 zu, den in dem Schreiben genannten Querweg zu prüfen und ggf. die notwendigen Ausbesserungen vornehmen zu lassen.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Frau von Allwörden den Tagesordnungspunkt.