Anfrage:

 

1.       Hinsichtlich der Qualität von Wasser und Sediment erbittet die Fraktion DIE LINKE/SPD genaue Auskunft zum aktuellen Zustand hinsichtlich wassergefährdender (prioritärer und ubiquitärer) Stoffe, v. a. Quecksilber/Quecksilberverbindungen, CHx-Verbindungen, PAK und Nitrat- sowie Phosphatverbindungen bei folgenden Gewässern:

Großer Frankenteich

 

Kleiner Frankenteich

 

Knieperteich

 

Moorteich

 

Borgwallsee

 

Graben aus Voigdehäger Teich

 

Stralsunder Mühlgraben

 

Kronenhalsgraben

 

Hoher Graben

 

2.       Welche Maßnahmen hat die Hansestadt Stralsund in den vergangenen Jahren unternommen, um die Qualität dieser Gewässer zu verbessern? Wie hat sich der Zustand dieser Gewässer im Vergleich zur letzten früheren Untersuchung verändert?

 

3.       Welche Maßnahmen sind weiterhin geplant, um den Kriterien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu entsprechen? Hält es die Stadtverwaltung für möglich, die Zeitvorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtline einzuhalten?

 

Herr Bogusch beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Derart konkrete Daten liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Auf Anfrage beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) liegen dort interne Daten aus der Datenbank zu physikalisch-chemischen Parametern des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M‑V) sowie chemischen Daten des Seen-Referates des „Landwirtschafts-Ministeriums“ für den Stralsunder Mühlgraben, den Borgwallsee und die Stadtteiche vor, die jedoch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben sind.

Eine kurzfristige Grob-Einschätzung zu dem angefragten Sachverhalt ist anhand der Darstellungen der WRRL-Wasserkörper-Steckbriefe möglich. Steckbriefe liegen für die berichtspflichten Gewässer NVPK-0800 (Stralsunder Mühlgraben/Kronenhalsgraben/Hoher Graben), NVPK-0700 (Graben aus Voigdehäger Teich) und den Borgwallsee vor (s. Anlagen 1-3). Dort ist eine Einschätzung zu physikalisch-chemischen Parametern (Stickstoff und Phosphor) enthalten sowie zum chemischen Zustand („wassergefährdenden Stoffen“). Bei den Angaben zum chemischen Zustand ist zu beachten, dass von der ubiquitären Verbreitung von Quecksilber-Verbindungen in allen Gewässern ausgegangen wird, ohne dass immer ein Vor-Ort-Nachweis vorliegen muss.

Dem Bewirtschaftungsplan WRRL sind folgende generelle Angaben zu entnehmen:

-       Alle Oberflächengewässer innerhalb der der sehr großen Flussgebietseinheit (FGE) Warnow/Peene (diese umfasst ca. 2/3 von M-V) sind aufgrund der ubiquitären Schadstoffbelastung mit Quecksilber (Rückstände aus der Kohleverfeuerung) signifikant belastet. Ihr Vorkommen kann durch regionale Maßnahmen allein kaum beeinflusst werden.

-       In der FGE Warnow/Peene werden aufgrund der vergleichsweise geringen Ansiedlung von Industrie- und Gewebebetrieben, die mit chemischen Stoffen umgehen, in den Gewässern nur vergleichsweise wenige Schadstoffe gefunden. Die Schwerpunkte betreffen überwiegend Stoffe aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen spielen die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (PSM) die Hauptrolle.

-       Aufgrund der flächendeckenden Überschreitung von Quecksilber und Polybromierten Diphenylethern in Biota sowie der zeitlichen Wirkung schon eingeleiteter bzw. geplanter Maßnahmen werden für alle Wasserkörper aufgrund natürlicher Gegebenheiten hinsichtlich des chemischen Zustands Fristverlängerungen über 2027 hinaus in Anspruch genommen.

 

zu 2.:

Die Hansestadt Stralsund unternimmt in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur seit vielen Jahren umfangreiche Anstrengungen, um die Wasserqualität und den ökologischen Zustand der Stadtteiche zu verbessern. Im Schwerpunkt standen dabei Maßnahmen im Einzugsgebiet, insbesondere an den Zuflüssen. Dies steht, wie bereits mehrfach dargelegt, in Übereinkunft mit den Empfehlungen der limnologischen Gutachten von 2004/2005 und 2015/16, die jeweils zu dem Ergebnis kommen, dass prioritär die Nährstofflastsenkung im Einzugsgebiet verfolgt werden sollte. Erst wenn die externe Nährstofffracht deutlich sinkt, sind Maßnahmen in den Gewässern sinnvoll.

Einige wesentliche Maßnahmen in der Vergangenheit waren:

-        Neutrassierung Mühlengraben und Anlage eines Retentionsteiches nördlich KGA Kedingshagen II (2012)

-        Neubau des Wehres am Ablauf des Voigdehäger Teiches, um die Erhöhung der Abflussmenge in den Hohen Graben und damit Verbesserung der Wasserqualität der Stadtteiche zu ermöglichen (2011/2012)

-        Ergänzung der Bepflanzung des Kronenhalsgrabens am Schwarzen Weg (2013)

-        Uferrandstreifen und Gehölzpflanzungen am Stralsunder Mühlgraben (im Rahmen von Ersatzmaßnahmen der Deutschen Bahn 2007)

-        Neuanlage einer Waldfläche im an den Moorteich angrenzenden Stadtwald zur Bindung von Nährstoffen durch Gehölzaufwuchs (2010)

-        Anlage von Gewässerrandstreifen am Voigdehäger Teich und am Borgwallsee (2012)

 

In jüngerer Zeit wurden mehrere Maßnahmen zur Bindung von Nährstoffen durch Gehölzaufwuchs an Gewässern umgesetzt, hierzu zählen u.a.:

-        Anlage von naturnahem Erlenbruchwald in den Versumpfungsbereichen des Moorteiches (2021)

-        Anlage von naturnahen Laubwaldbeständen im Umfang von 1,3 ha in den Uferbereichen des Moorteichs (2021/2022)

-        Anlage von Gehölzpflanzungen am Hohen Graben zwischen Umspannwerk und Kreisverkehr (2021)

-        Aufforstung (Eichenmischwald) und Waldmehrung durch Sukzession am Bauernteich in einem Umfang von rd. 4 ha (2023)

-        Aufforstung an der Zitterbek (Graben) am Zufluss zum Bauernteich im Umfang von 4 ha (2017, 2023)

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt bewertet alle paar Jahre die Nährstoffbelastung der Stralsunder Stadteiche an verschiedenen Messstellen (Anlage 4), wobei nicht jedes Mal alle Messstellen bewertet werden. Die letzte Beprobung fand im Jahr 2019 statt. Nach den dabei erhobenen Daten (Anlage 5) hat sich der Gewässerzustand von Moorteich, Knieperteich und Großem Frankenteich weder nennenswert verbessert noch verschlechtert. Diese Teiche sind den Nährstoffstufen „polytroph“ bis „hypertroph“ zuzuordnen und damit sehr nährstoffreich. Der Zustand des Kleinen Frankenteichs hat sich mit „eutroph 1“ hingegen deutlich verbessert und übertrifft damit seinen Referenzzustand.

 

zu 3.:

Der ökologische und der chemische Zustand der nach WRRL berichtpflichtigen Gewässer im Stadtgebiet (Graben aus Voigdehäger Teich, Mühlgraben/ Kronenhalsgraben/ Hoher Graben bzw. im Eigentum der Stadt (Borgwallsee) wird als schlecht bzw. nicht gut eingestuft. Als Ursachen werden insbesondere diffuse Quellen aus der Landwirtschaft benannt.

Mit diesen schlechten Zuständen bilden die Gewässer im Stadtgebiet innerhalb der großräumigen Flussgebietseinheit (FGE) Warnow/Peene keine Ausnahme. So verfehlen laut Bewirtschaftungsplan aktuell 96 % der Fließgewässer und 84 % der Standgewässer der FGE Warnow/Peene den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial. Kein Wasserkörper hat den guten chemischen Zustand erreicht, was für ganz Deutschland gilt. An 96 % der Oberflächengewässerwasserkörper bestehen Belastungen durch Nährstoffeinträge aus diffusen Quellen, so dass flächenhaft ein Handlungsbedarf besteht, die Nährstoffeinträge zu senken. Nach einer Veröffentlichung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V sind landesweit 70 % der Stickstoffeinträge in die Oberflächengewässer auf landwirtschaftliche Dränagen zurückzuführen.

Da die berichtspflichtigen Fließgewässer im Stadtgebiet als künstliche Gewässer eingestuft sind, sind die Maßnahmen erst bis zum Jahr 2033 durchzuführen. Über die bereits benannten Maßnahmen hinaus, sind aktuell noch keine Maßnahmen geplant.

Wie bereits im September 2022 und Januar 2023 dargelegt, sind entscheidende Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse und die finanzielle Haushaltssituation. Dabei ist weiterhin die ausgeschlossene Förderfähigkeit für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern für die Hansestadt Stralsund äußerst nachteilig.

Wie ebenfalls bereits mehrfach ausgeführt, haben die im Maßnahmenprogramm aufgeführten Maßnahmen nur wenig bis keinen Einfluss auf die Wasserqualität der Stadtteiche, solange sich die landwirtschaftliche Nutzung in den Einzugsgebieten nicht ändert.

 

Die in der Antwort genannten Anlagen 1-5 werden der Niederschrift und der kleinen Anfrage als Anlage beigefügt.

 

Herr Melms hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.