Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Heinrich weist darauf hin, dass im Anschreiben von der Kommunalaufsicht vorgeschlagen wird, eine Konsolidierungsvereinbarung abzuschließen. Weiter erläutert er, dass zum Einen rechtsaufsichtliche Anordnungen und zum Anderen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung getroffen wurden. Zu beiden Teilen macht er umfassende Ausführungen. Er weist weiter darauf hin, dass es Mittelsperren in Höhe von 1 Mio. € geben wird.

Auf Nachfrage von Herrn Meier sichert Herr Heinrich zu, dass alle für 2015 vorgesehenen Investitionen, wie auch schon seit 2009, ohne die Aufnahme von Fremdmittel möglich sein wird.

 

Herr Heinrich teilt auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt mit, dass im Haushaltsplan 2013 ff. die Maßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes berücksichtigt wurden. Nach Beschluss der 6. Fortschreibung werden auch die darin aufgeführten Maßnahmen haushaltswirksam in den Jahren 2015 ff. eingeordnet. Eine Verbesserung der Haushaltslage wird dann mittelfristig nachweisbar sein. Einzig in den Jahren 2011 und 2012 konnten Verschlechterungen der Haushaltslage nachgewiesen werden.

Frau Steinfurt macht weiter deutlich, dass die überdurchschnittliche Verbesserung der Haushaltslage im Jahr 2013 auf besonderen Ereignissen beruht. So konnte die Gewerbesteuer mit 1,2 Mio. € übererfüllt werden, es gab eine Doppelabführung von Gewinnanteilen, es gab Einsparungen von Personalkosten, es gab Mittelsperren und durch ein sehr günstiges Zinsniveau konnte sehr günstig umgeschuldet werden. All diese Faktoren haben in 2013 Einsparungen begünstigt, die 2014 so nicht wieder einplanbar sind. Weiter macht sie deutlich, dass die Kreisumlage sich in 2014 erhöht hat und dadurch schon erhebliche Mehrausgaben entstanden.

Die Realsteuerhebesätze wurden in den vergangenen Jahren erhöht aber der Empfehlung des Landesrechnungshof wurde nicht in Gänze erfolgte. So liegt der Durchschnitt bei der Grundsteuer B bei 515 %, in Stralsund liegt der Satz bei 500%, und der Durchschnitt bei der Gewerbesteuer liegt bei 435 %, in Stralsund liegt er bei 420 %.

Weiter informiert sie, dass die Gebührenordnung Stadtarchiv bereits in der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes angepasst wurde und die Anpassung der Gebührensatzung der Musikschule und die Absenkung der Sportförderung Maßnahmen der 6. Fortschreibung sein werden.

 

Zu den Fragen von Herrn van Slooten bezüglich des Zinsniveaus und der zukünftigen Anpassung der Hebesätze informiert Herr Heinrich, dass es seit 2005 ein Schuldenmanagement gibt, im Rahmen dessen die ständige Entwicklung der Zinsen begutachtet wird. Die Prognosen fließen in die mittelfristige Finanzplanung mit ein. Bei der Gewerbesteuer macht Herr Heinrich deutlich, dass die Nachbargemeinden einen sehr geringen Hebesatz haben, daher muss in der Hansestadt Stralsund auch darauf geachtet werden. Seitens der Verwaltung gibt es keine Priorität für weitere Erhöhungen.

Herr Quintana Schmidt fragt nach, welche Konsequenzen sich aus der Anordnung ergeben und ob ggf. ein Widerspruch erhoben werden soll. Dazu macht Herr Heinrich klar, dass kein Widerspruch eingelegt wird. Es wurde eine Anhörung wahrgenommen. Die Mittelsperren sind in Höhe von 1 Mio. € erlassen worden.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.