Sitzung: 19.08.2014 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Heinrich weist darauf hin,
dass im Anschreiben von der Kommunalaufsicht vorgeschlagen wird, eine
Konsolidierungsvereinbarung abzuschließen. Weiter erläutert er, dass zum Einen
rechtsaufsichtliche Anordnungen und zum Anderen Entscheidungen zu den
genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung getroffen wurden. Zu beiden
Teilen macht er umfassende Ausführungen. Er weist weiter darauf hin, dass es
Mittelsperren in Höhe von 1 Mio. € geben wird.
Auf Nachfrage von Herrn Meier
sichert Herr Heinrich zu, dass alle für 2015 vorgesehenen Investitionen, wie
auch schon seit 2009, ohne die Aufnahme von Fremdmittel möglich sein wird.
Herr Heinrich teilt auf
Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt mit, dass im Haushaltsplan 2013 ff. die
Maßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
berücksichtigt wurden. Nach Beschluss der 6. Fortschreibung werden auch die
darin aufgeführten Maßnahmen haushaltswirksam in den Jahren 2015 ff.
eingeordnet. Eine Verbesserung der Haushaltslage wird dann mittelfristig
nachweisbar sein. Einzig in den Jahren 2011 und 2012 konnten Verschlechterungen
der Haushaltslage nachgewiesen werden.
Frau Steinfurt macht weiter
deutlich, dass die überdurchschnittliche Verbesserung der Haushaltslage im Jahr
2013 auf besonderen Ereignissen beruht. So konnte die Gewerbesteuer mit 1,2
Mio. € übererfüllt werden, es gab eine Doppelabführung von Gewinnanteilen, es
gab Einsparungen von Personalkosten, es gab Mittelsperren und durch ein sehr
günstiges Zinsniveau konnte sehr günstig umgeschuldet werden. All diese
Faktoren haben in 2013 Einsparungen begünstigt, die 2014 so nicht wieder
einplanbar sind. Weiter macht sie deutlich, dass die Kreisumlage sich in 2014
erhöht hat und dadurch schon erhebliche Mehrausgaben entstanden.
Die Realsteuerhebesätze wurden
in den vergangenen Jahren erhöht aber der Empfehlung des Landesrechnungshof
wurde nicht in Gänze erfolgte. So liegt der Durchschnitt bei der Grundsteuer B
bei 515 %, in Stralsund liegt der Satz bei 500%, und der Durchschnitt bei der
Gewerbesteuer liegt bei 435 %, in Stralsund liegt er bei 420 %.
Weiter informiert sie, dass die
Gebührenordnung Stadtarchiv bereits in der 5. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes angepasst wurde und die Anpassung der
Gebührensatzung der Musikschule und die Absenkung der Sportförderung Maßnahmen
der 6. Fortschreibung sein werden.
Zu den Fragen von Herrn van
Slooten bezüglich des Zinsniveaus und der zukünftigen Anpassung der Hebesätze
informiert Herr Heinrich, dass es seit 2005 ein Schuldenmanagement gibt, im
Rahmen dessen die ständige Entwicklung der Zinsen begutachtet wird. Die
Prognosen fließen in die mittelfristige Finanzplanung mit ein. Bei der
Gewerbesteuer macht Herr Heinrich deutlich, dass die Nachbargemeinden einen
sehr geringen Hebesatz haben, daher muss in der Hansestadt Stralsund auch
darauf geachtet werden. Seitens der Verwaltung gibt es keine Priorität für
weitere Erhöhungen.
Herr Quintana Schmidt fragt
nach, welche Konsequenzen sich aus der Anordnung ergeben und ob ggf. ein
Widerspruch erhoben werden soll. Dazu macht Herr Heinrich klar, dass kein
Widerspruch eingelegt wird. Es wurde eine Anhörung wahrgenommen. Die Mittelsperren
sind in Höhe von 1 Mio. € erlassen worden.
Die Ausschussmitglieder haben
keine weiteren Fragen.