Herr Döring berichtet, dass Kontrollen zum Umweltschutz und zur Abfallsituation in den Kleingärten und außerhalb der Anlagen durch die Abteilung Umweltschutz und die Abteilung Liegenschaft erfolgen.

Er teilt mit, dass sich die Müllablagerung an den Außengrenzen der Anlagen als problematisch darstellt. Diese seien oftmals nicht den Kleingartenvereinen zuzuordnen. Seines Erachtens ist eine Lösung hierfür notwendig.

 

Herr Meißner teilt mit, dass regelmäßig Gespräche geführt werden und es sich um einen stetigen Prozess handelt. Er nimmt u.a. Bezug auf die Nutzung von Asbestplatten als Baustoff, was in der EU verboten ist.

Er stellt dahingehend klar, dass die Sammlung, Lagerung oder Beseitigung von Asbestplatten strafrechtlich verfolgt werden kann.

Er erörtert zudem, dass die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung beim Landkreis liegt.

 

Herr Lindner geht auf die illegale Müllablagerung ein. Er erfragt, ob die Aufforderung an die Vereine zur Beseitigung durch die Hansestadt Stralsund oder den Landkreis VR ausgesprochen wird.

 

Herr Meißner führt aus, dass, wenn kein unmittelbarer Verursacher ermittelbar ist, der Grundstückseigentümer für die Entsorgung des Abfalls zuständig ist.

Im Generalpachtvertrag sind die Anliegerpflichten zum größten Teil an den Kreisverband übergeben. Außerdem gäbe es Absprachen mit einzelnen Vereinen zur Müllbeseitigung.

Er verweist auf die aktive Hilfe untereinander und die Möglichkeit der Nutzung der Aufbaustunden zur Müllbeseitigung.

 

Herr Döring merkt an, dass die Problematik durch den Kreisverband ernst genommen wird. Zudem berichtet er über einen anstehenden Termin mit Herrn Ewert (Anm. d. Protokollführung: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, LK VR) zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu den Themen Hausmüllentsorgung, illegale Müllentsorgung und Biotonnenentsorgung.

 

Seitens der Ausschussmitglieder besteht kein weiterer Redebedarf.